Energiespar-Contracting
Mehr Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden 15.02.2016§ 3 Abs. 3 des Energiedienstleistungs-Gesetzes weist dem Öffentlichen Sektor bei der Verbesserung der Energieeffizienz eine besondere Vorbildfunktion zu. Zwar hat der öffentliche Sektor einen geringen Anteil am gesamten Endenergieverbrauch in Deutschland, dennoch bestehen im Bereich der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude erhebliche Energieeinsparpotentiale. Aufgrund knapper Kassen der Kommunen bietet es sich an, für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude einen Experten (Contractor) einzuschalten.
Beim Contracting übernimmt ein Energielieferant die Versorgung einer Liegenschaft mit der benötigten Energie (www.energiesparcontracting.de). Der Auftrag kann die Lieferung von Kälte, Wärme, Strom, Druckluft oder anderer Formen von Energie umfassen. Der Bezug von Energie über einen Dritten (Contractor) kann für den Kunden (Contractingnehmer) verschiedene Vorteile haben. Dazu gehört u.a., dass keine Investitionen in die Energieanlage getätigt werden müssen und die freiwerdenden Mittel an anderer Stelle verwendet werden können. Außerdem können ökologische und ökonomische Potentiale freigesetzt werden, welche der Immobilieneigentümer unter Umständen nicht nutzen würde.
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, eine öffentliche Ausschreibung vorzunehmen. Da es bei der Ausschreibung viele Fallstricke und Besonderheiten gibt, hat der VfW einen kostenlosen Leitfaden für die Ausschreibung von Contracting-Projekten entwickelt. Kommunen und Entscheider in öffentlichen Gebäuden, die auf eine Contracting-Lösung umsteigen möchten, sollten unbedingt einen ausgebildeten Projektentwickler hinzuziehen, damit auf die jeweils individuellen Bedingungen ein ideales Konzept erstellt wird und eine darauf aufbauende Ausschreibung entwickelt wird.
Seit dem 1. Januar 2015 bietet das BAFA ein Förderprogramm für Beratungen durch Projektentwickler zum Energiespar-Contracting an. Es soll die Planung für den Einsatz und Betrieb hochenergieeffizienter Anlagentechnik in Kommunen oder Unternehmen voranbringen. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften sowie Unternehmen die sich mehrheitlich in Privateigentum befinden. Gefördert werden sollen Projektentwickler, welche u.a. Kommunen bei der Entwicklung und Ausschreibung von Contracting-Projekten beraten.