Geänderte Schornsteinhöhen nach 1. BImSchV
Die novellierte 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) weist einige Neuerungen auf, die wesentlich veränderte oder neu errichtete Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe betreffen.
Bei Dachneigungen bis einschließlich 20 ° muss die Austrittsöffnung von Schornsteinen den First nach wie vor um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein.
Beträgt die Dachneigung jedoch mehr als 20 °, gelten folgende Werte: Der First ist um mindestens 40 cm zu überragen oder die Austrittsöffnung muss einen horizontalen Abstand von mindestens 2,30 m zur Dachfläche aufweisen. Außerdem gilt für alle Festbrennstoff-Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 kW, dass die Austrittsöffnung in einem Umkreis von 15 m die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 m überragen muss.
Der Umkreis vergrößert sich je weitere angefangene 50 kW Nennwärmeleistung um 2 m bis auf höchstens 40 m. Darüber hinaus muss die Höhe der Austrittsöffnung bei Gas- und Ölfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 10 MW die höchste Kante des Dachfirstes um mindestens 3,0 m überragen und mindestens 10 m über Gelände liegen. Aus diesen Eckdaten ergibt sich demnach, welche Höhe über Dach die Abgasanlage aufzuweisen hat, insbesondere wenn die Austrittsöffnung nicht nah am First platziert werden kann.
Abgassysteme aus Edelstahl sind für solche Einsatzbereiche besonders prädestiniert, denn der Werkstoff wird zu stabilen, den Windlasten trotzenden Elementen verarbeitet. Je nach Zulassung verfügen die Anlagen über freie Kragenden ab dem letzten Befestigungspunkt von bis zu 3,0 m. Darüber hinaus bieten die Mitglieder der Fachabteilung Abgastechnik VSE im BDH statisch geprüfte Sonderkonstruktionen an. So findet sich für jede Feuerstätte die passende Abgasanlage für die korrekte Ausführung über Dach.
Der BDH hat mit dem Informationsblatt 22 ein Dokument verfasst, dass die Themenstellung der 1. BImSchV mit den Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Holzzentralheizungskesseln ab dem 22. März 2010 aufgreift.
Es steht online unter dem Link http://www.bdh-koeln.de/html/pdf/pdf_1/2010-05-bdh-informationsblatt-nr-22-teil-1.pdf zur Verfügung.