Geänderte BImSchV passiert Bundesrat
Die Novellierung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) passierte Mitte Oktober 2009 den Bundesrat. Damit werden die noch aus dem Jahre 1988 stammenden Regelungen über die Freisetzung von Emissionen von Emissionen in kleineren und mittleren Feuerungsanlagen aktualisiert. Einzelraumfeuerungsanlagen privater Haushalte für feste Brennstoffe werden zukünftig auf ihren Schadstoffausstoß und ihren Wirkungsgrad beurteilt.
Die Fachabteilung Abgastechnik VSE im Bundesindustrieverband Haus-, Energie- und Unwelttechnik e. V. (BDH) begrüßt diesen Schritt. „Die Anpassung an den Stand der Technik stellt sicher, dass der Ausstoß besonders gesundheitsgefährdender Stoffe wie Feinstaub oder Kohlenmonoxid reduziert wird“, stellt der VSE-Vorsitzende, Hermann-Josef Görges, fest. „Ziel ist die Halbierung der Feinstaubbelastung bis zum Jahr 2025.“
Die neuen Emissionsgrenzwerte für Kamin- und Pelletsöfen bzw. Heizkamine gelten ab Inkrafttreten der Verordnung zum Beginn des kommenden Jahres. In der zweiten Stufe ab 2015 werden die Anlagen nochmals strengeren Kriterien unterworfen. Für bestehende Feuerstätten kann die Einhaltung der Grenzwerte per Herstellerbescheinigung, Prüfung oder Nachrüstung nachgewiesen werden. Görges resümiert: „Durch die Verordnung wird der lange überfällige Austausch von Altgeräten ab 4 kW angeschoben.“ Schätzungen zufolge soll die Hälfte der rund 15 Mio. Wärmeerzeuger in deutschen Haushalten älter als 20 Jahre sein. Die langen Übergangsfristen – der erste Stichtag für Geräte, die vor 1974 hergestellt wurden, ist der 31. Dezember 2014 – lassen den Betreibern genug Spielraum für ihre Entscheidungen. Sowohl Hersteller als auch Verbraucher erhalten mit der Novellierung mehr Planungs- und Investitionssicherheit.