Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher
VDI 3464 31.08.2015Holzpellets sind seit 1996 offiziell als Brennstoff in Deutschland zugelassen und haben sich in dem kurzen Zeitraum als nachhaltiger und klimafreundlicher Energieträger im Markt etabliert. Ihre Nutzung hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die Lagerung des nachwachsenden Energieträgers ist allerdings nicht unproblematisch, da Kohlenmonoxid-Ausgasungen aus den Pellets und Rückströmungen aus Brennern in den Lagerraum vereinzelt bereits zu Todesfällen geführt haben. Die Richtlinie VDI 3464 legt daher Anforderungen an Ausführung und Ausstattung von Pelletlagern bei Verbrauchern bis zu einem Fassungsvermögen von ca. 100 t sowie an die Herstellung und Anlieferung der Pellets fest, um mögliche Gesundheitsgefahren auszuschließen.
Diese Anforderungen dienen insbesondere der Minderung der Ausgasungen aus den Pellets und der Vermeidung gesundheitsgefährdender CO-Konzentration im Lagerraum. Sie basieren auf der ausschließlichen Verwendung von Pellets gemäß DIN EN ISO 17225 1 und 2. In Lagerräumen mit Füllmengen von bis zu10 t ist das Risiko mit einfachen Maßnahmen zu entschärfen. Für größere Pelletlager (über 10 t) werden weitergehende Maßnahmen empfohlen.
Der VDI stellt mit der VDI 3464 eine einheitliche und rechtssichere Planungs- und Verhandlungsgrundlage zur Verfügung. Die Richtlinie richtet sich an Personen, die ein Pelletlager oder eine Pelletheizung errichten, betreiben oder überwachen.
Herausgeber der Richtlinie VDI 3464 „Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher - Anforderungen an Lager sowie Herstellung und Anlieferung der Pellets unter Gesundheits- und Sicherheitsaspekten“ ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN. Die Richtlinie ist zum Preis von 101,40 € beim Beuth Verlag (www.beuth.de) erhältlich.