Musteringenieurverträge nach HOAI 2013
Bayerische Ingenieurekammer aktualisiert VorlagenDie Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat ihre Musteringenieurverträge an die neue HOAI 2013 angepasst. Ab sofort stehen die aktualisierten Vertragsvorlagen auf der Homepage der Kammer kostenfrei zum Herunterladen unter www.bayika.de/download bereit. Zusätzlich ist jetzt auch ein Ingenieurvertrag für den Leistungsbereich Brandschutz erhältlich.
Die Vertragsvorlagen, die die Bayerische Ingenieurekammer-Bau seit Ende November 2012 kostenfrei und in Modulform zur Verfügung stellt, wurden bislang rund 60.000 Mal heruntergeladen. „Das ist ein überwältigender Erfolg, für den wir bundesweit Anerkennung bekommen. Mit den Musteringenieurverträgen haben wir einen Nerv getroffen“, freut sich Kammerpräsident Dr.-Ing. Heinrich Schroeter. Nach Inkrafttreten der HOAI 2013 machte sich die Kammer sofort daran, die Vertragsmuster an die neuen Bestimmungen anzupassen. „Nun ist alles auf dem neuesten Stand. Wer unseren Ingenieurvertrag verwendet, ist rechtlich auf der sicheren Seite“, so Schroeter weiter.
Die Musteringenieurverträge der Kammer bestehen aus einem allgemeinen Teil und verschiedenen Modulen, die je nach Themengebiet flexibel ergänzt werden können. Neu hinzugekommen ist das Modul Brandschutz. Erhältlich sind außerdem die Module zu den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung. Module zu Bauphysik und Vermessung befinden sich in Vorbereitung. Zur Handhabung der Vertragsmuster bietet die Ingenieurakademie Bayern am 23. Oktober 2013 ein Seminar an (www.bayika.de/de/akademie/seminare/2013-10-23a.php).
„Dass unsere Musteringenieurverträge so gut angenommen werden, führen wir auch darauf zurück, dass sie so kurz wie nötig gefasst und in ihrem Inhalt ausgewogen und neutral sind. So werden sie den Interessen von Aufraggebern wie Auftragnehmern gleichermaßen gerecht. Praktisch ist außerdem, dass die Vertragsmuster direkt in der pdf-Datei ausgefüllt werden können“, erläutert Kammerpräsident Dr. Schroeter.