Planung von Rauchmeldern

Die neue Richtlinie 05 des Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) gibt Planern und Errichtern Hinweise über die Planung, Auslegung und den Einbau von automatischen Rauchmeldern in Verbindung mit natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Sie gilt für die Fälle, in denen RWA nicht durch eine Brandmeldeanlage (BMA) angesteuert werden. Mit der Richtlinie 05 soll sichergestellt werden, dass die Auslösung von RWA und Rauchschürzen bereits in der Frühphase der Brandentstehung erfolgt. Nur dann können bauseitige Fluchtwege rechtzeitig entraucht und ohne Gefahr genutzt werden. Entscheidend für das frühzeitige Ansprechen der Rauchmelder ist laut Richtlinie deren Positionierung und Verteilung im entsprechenden Brandabschnitt.
Die Richtlinie 05 wurde von Fachleuten aus dem Arbeitskreis Technik des FVLR erarbeitet und steht unter www.fvlr.de zum Download zur Verfügung.

Thematisch passende Artikel:

FVLR-Richtlinie zur Wartung von NRA

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA) müssen in regelmäßigen Zeitabständen kontrolliert und gewartet werden, um ihre Funktionstüchtigkeit im Brandfall sicherzustellen. Die Wartung und...

mehr

Richtlinie zur Positionierung von Bedienstellen für RWA

Die neue Richtlinie 07 des FVLR gibt Planern und Errichtern von Brandschutzanlagen auf zwölf Seiten Planungshinweise und Vorgaben für den Montageort von manuellen Auslöseeinrichtungen...

mehr
Ausgabe 04/2016 Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Regelmäßige Inspektion bedeutet Sicherheit

Baulicher Brandschutz kann im Ernstfall Leben retten – vorausgesetzt er funktioniert. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen wie alle anlagentechnischen Systeme daher regelmäßig gewartet werden....

mehr
Ausgabe 06/2014 FVLR-Heft 14

Muster-Industriebau-Richtlinie

Die neue Muster-Industriebau-Richtlinie bringt zahlreiche Än­de­rungen mit sich. Dass diese bis zur end­gültigen Fassung selbst noch Modifi­zie­run­gen durchläuft, ist ganz natürlich. Ebenso...

mehr