FVLR-Richtlinie zur Wartung von NRA

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA) müssen in regelmäßigen Zeitabständen kontrolliert und gewartet werden, um ihre Funktionstüchtigkeit im Brandfall sicherzustellen. Die Wartung und eventuelle Reparatur gilt als eine besondere Sorgfaltspflicht des jeweiligen Bauherren oder Betreibers und ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen vorgeschrieben. Die Richtlinie 08 des FVLR beschreibt, wie und in welchen Zeiträumen die Wartung durchzuführen ist.


In der Richtlinie werden in Form einer Checkliste alle Tätigkeiten, die für eine fachgerechte Wartung der Baugruppen und Bauteile der NRA unerlässlich sind, detailliert und unabhängig von hersteller- und anlagenspezifischen Wartungsanleitungen und Errichtervorgaben aufgeführt. Dazu zählen die Pflege und Überprüfung aller Komponenten wie Lichtkuppeln, Dunkelklappen, Jalousien, Doppelklappen, Lichtbandklappen oder Fensterflügel, der Öffnungsmechanismen und Steuereinrichtungen sowie der Bedien- und Auslösegeräte.

 

Betreibern von Gebäuden mit Rauchabzugsanlagen wird laut Richtlinie empfohlen, die NRA im Rahmen eines Wartungsvertrags mindestens ein Mal jährlich durch eine anerkannte Fachfirma warten und gegebenenfalls instand setzen zu lassen. Damit ist einerseits gewährleistet, dass die Wartungsarbeiten regelmäßig und fachgerecht durchgeführt werden. Andererseits verringert der Betreiber damit ganz entscheidend die tatsächliche Schadensgefahr und zugleich sein eigenes Haftungsrisiko.

Dass regelmäßig und fachgerecht gewartete Rauchabzüge eine sehr hohe Funktionssicherheit haben, wird durch die laufend durchgeführte Erhebung „RWA-Statistik“ bewiesen. Diese ist tagesaktuell abrufbar unter www.fvlr.de/rwa_stat_funktionssicherheit.htm .

 

Zusätzlich zu den Wartungshinweisen und -vorgaben enthält die Richtlinie eine Erklärung der verwendeten Fachbegriffe sowie Verweise auf die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und Normen. Außerdem beschreibt sie, welche Qualifikation das Wartungspersonal und das Wartungsunternehmen für die Ausführung einer fachgerechten Wartung aufweisen müssen und wie die ausgeführten Wartungsarbeiten zu dokumentieren sind.

 

Die Richtlinie 08 wurde von Fachleuten aus dem Arbeitskreis Technik des FVLR erarbeitet und steht unter www.fvlr.de zum Download zur Verfügung.

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