VDI 2077 Blatt 3.3
Kostenaufteilung von kombinierten heiztechnischen Anlagen mit Solarunterstützung 23.08.2016Konventionelle heiztechnische Anlagen werden zunehmend mit Solaranlagen kombiniert oder ergänzt. Dabei unterstützt die Solaranlage die Trinkwassererwärmung und mitunter die Heizwärmeerzeugung. Bei solchen verbundenen Anlagen müssen die anteiligen Kosten gemäß der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) ermittelt und verteilt werden. Die Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.3 hilft bei der Kostenaufteilung auf die Bereiche „Heizung“ und „Trinkwassererwärmung“. Damit ist die Möglichkeit einer transparenten, für den Nutzer nachvollziehbaren und rechtssicheren Berücksichtigung solcher Anlagen im Rahmen der Heizkostenabrechnung geschaffen.
VDI 2077 Blatt 3.3 zeigt allgemeine Methoden zur Erfassung und Ermittlung der Energieanteile und zur Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen mit Solarunterstützung in Abhängigkeit von der zur Verfügung stehenden messtechnischen Ausstattung auf. Es wird vorausgesetzt, dass die Kollektorfläche größer ist als das 0,03fache der Nutzfläche der Nutzeinheiten.
Solare Nahwärmekonzepte und Anlagen mit saisonalen Speichern sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.3 „Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung; Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen; Kostenaufteilung bei Solaranlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist in deutsche und englischer Sprache zum Preis von 107 € unter www.beuth.de erhältlich. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil.