VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
Gefährdungsanalyse in Trinkwasserinstallationen 18.12.2017Treten in einer Trinkwasserinstallation Überschreitungen des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen auf, so ist dies ein sicheres Zeichen dafür, dass in Planung, Bau und/oder Betrieb etwas schief läuft. Dabei sind diese technisch vermeidbar. Die Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 schafft eine praxisnahe Grundlage zur Erstellung von vereinheitlichten und zielführenden Gefährdungsanalysen.
Ist es zu einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts gekommen, so muss nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) durch einen umfassend fachkundigen Sachverständigen eine Gefährdungsanalyse durchgeführt werden. Diese dient der Entwicklung von Maßnahmen zu einer Wiederherstellung eines besorgnisfreien Zustands. Die VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 wurde in enger Zusammenarbeit der wichtigsten im Bereich der Trinkwasserhygiene tätigen Vereine und Verbände erarbeitet, um den Qualitätsstandard bei Gefährdungsanalysen für Trinkwasserinstallationen zum Schutz der Trinkwassernutzer wie auch der Betreiber von Trinkwasser-Installationen signifikant zu erhöhen.
Aus den Inhalten der Richtlinie leiten sich Anforderungen an einen VDI/BTGA/ZVSHK-anerkannten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene ab. Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach Umweltbundesamt-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.
Herausgeber der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen; Gefährdungsanalyse“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist ab Januar 2018 als Weißdruck zum Preis von 86,20 € unter wwww.beuth.de erhältlich. Sie ersetzt den Entwurf von September 2016. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Weitere Informationen unter www.vdi.de/6023.