Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/24
VdS-Anerkennung bei Ausschreibungen zu berücksichtigen 02.09.2016Die Richtlinie 2014/24 der Europäischen Union schreibt für sämtliche Behörden innerhalb der EU vor, bei der öffentlichen Auftragsvergabe Angebote zu berücksichtigen, welche auf Regelungen basieren, die gegenüber den Vorgaben aus europäischen Normen (EN) gleichwertig sind. Dies beinhaltet auch die VdS-Anerkennung für Produkte sowie Dienstleister. Denn eines der klaren Versprechen von Europas größtem Prüfinstitut für Sicherheitstechnik an seine Partner lautet: Wer die Anforderungen der VdS-Richtlinien erfüllt, deckt damit immer auch die europäischen Normen ab.
Die neue EU-Richtlinie wurde im „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“ umgesetzt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz wird durch mehrere Rechtsverordnungen ergänzt, die in einer Mantelverordnung zusammengefasst worden sind. Die Richtlinie ist Teil der „Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“.
Thomas Urban, Geschäftsführer bei VdS, erläutert: „Die EU-Richtlinie legt fest, dass neben europäischen Normen auch gleichwertige Regelungen bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden sollen. VdS-Richtlinien erfüllen die beschriebenen Anforderungen an die Gleichwertigkeit. Des Weiteren kann den Wirtschaftsteilnehmern vorgeschrieben werden, einen Testbericht einer Konformitätsbewertungsstelle oder eine von dieser ausgegebene Zertifizierung als Nachweis für die Konformität mit den Anforderungen oder Kriterien gemäß den technischen Spezifikationen, den Zuschlagskriterien oder den Ausführungsbedingungen beizubringen. Dafür muss die Konformitätsbewertungsstelle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates akkreditiert sein. VdS (www.vds.de) ist eine solche akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle. Mit dem VdS-Gütesiegel sind unsere Kunden bestens gerüstet bei der Teilnahme an EU-weiten Ausschreibungen.“