Die Einleitung von Kondensaten aus Brennwertkesseln wird neu geregelt
DWA legt entsprechenden Entwurf vor 16.03.2022
Bild: DWA
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 251 „Kondensate aus Brennwertkesseln“ vorgelegt und zur öffentlichen Diskussion gestellt.1) Die alte Fassung stammt bereits aus dem Jahre 2011.
Das Arbeitsblatt legt Kriterien für die Einleitung des Kondensats in das öffentliche Kanalnetz fest und erläutert diese, um für den notwendigen Bestandschutz der abwassertechnischen Anlagen Sorge zu tragen und die bei der Abwasserbehandlung anfallenden Reststoffe (Klärschlamm) vor vermeidbaren Kontaminationen zu schützen. Die Frist zur Stellungnahme endet am 31. Mai 2022.
Neben einer Aktualisierung der Verweise zu den bisherigen Anforderungen für Öl- und Gas-Brennwertkessel wurden erstmals auch Anforderungen für Brennwertkessel für biogene Festbrennstoffe und Biogase aufgenommen. Darüber hinaus wurde eine generelle Neutralisationspflicht für Kondensate aus Brennwertkesseln vereinbart. Bei Einhaltung von bestimmten Rahmenbedingungen entfällt diese Neutralisationspflicht im Leistungsbereich unter 25 kW. Im Leistungsbereich 25 bis 70 kW kann durch Nachweis eines ausreichenden Vermischungsverhältnisses von Kondensat und häuslichem Abwasser die Neutralisationspflicht ebenfalls aufgehoben werden. Die Vermischungsverhältnisse sind brennstoffspezifisch unterschiedlich.
1) Arbeitsblatt DWA-A 251: ISBN 978-3-96862-201-9, Ausgabe: März 2022, 31 Seiten, Ladenpreis: 45 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 36 Euro.