Verbändekooperation informiert über Trinkwasserinstallation in Gebäuden
16.08.2024In den vergangenen Jahren haben sich gesetzliche Rahmenbedingungen, die von Herstellern, SHK-Fachplanern, Sanitär-Installateuren und Gebäudebetreibern berücksichtigt werden müssen, in erheblichem Maße erweitert. Parallel dazu hat sich auch das technische Regelwerk für die Planung, die Errichtung und den Betrieb von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden auf nationaler, wie auch auf europäischer Ebene weiterentwickelt. Diesen komplexer werdenden rechtlichen und technischen Voraussetzungen begegnen diverse Verbände mit einer Information, die es SHK-Fachplanern, Sanitär-Installateuren und Gebäudebetreibern ermöglicht, die in der Trinkwasserverordnung formulierten Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Verbändekooperation des BTGA, DVGW, Figawa, Gefma und ZVSHK informiert über Umsetzungshinweise zur Erfüllung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Bild: BTGA / DVGW / Figawa / Gefma / ZVSHK
Die Verbände Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), Figawa e.V., Deutscher Verband für Facility Management e.V. (Gefma) und Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) informieren erstmals gemeinsam über gesetzliche Vorgaben und technische Grundanforderungen, die bei der Trinkwasserinstallation in Gebäuden einzuhalten sind. Informationen und Empfehlungen für die Trinkwasserinstallation ergänzen die Auskunft. Die tabellarische Auflistung im Informationsblatt (weiter unten als Download verfügbar) gibt Auskunft über:
- die verbindlich zu berücksichtigenden gesetzlichen Vorgaben (Kategorie A1) und Empfehlungen (Kategorie A2),
- die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu den technischen und hygienischen Grundanforderungen (Kategorie B) und
- ergänzende Informationen und sonstige Empfehlungen (Kategorie C).
Hinweise zur Umsetzung
Mit diesen Informationen wollen die beteiligten Verbände Unklarheiten bzgl. rechtlicher Vorgaben und technischer Regeln beseitigen. Hersteller, SHK-Fachplaner, Sanitär-Installateure und Gebäudebetreiber erhalten konkrete und allgemein anerkannte Hinweise, wie die Anforderungen der Trinkwasserverordnung in Bezug auf Planung, Errichtung und Betrieb von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden zu erfüllen sind. Berücksichtigt werden die gesetzlichen Mindestanforderungen im Hinblick auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik und auf die Anwendung von Normen, Regeln und sonstigen Informationen bei der Trinkwasserinstallation in Gebäuden.
„Die an dieser Information beteiligten fünf Verbände haben erkannt, dass eine gemeinsame Übersicht der relevanten Dokumente helfen wird, diese Anforderungen zu erfüllen. Diese Erklärung trägt der nationalen wie der europäischen Bedeutung von Trinkwasser Rechnung“, sagt Volker Meyer, Hauptgeschäftsführer Figawa. Die Auflistung wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und auf den Internetseiten der Verbände veröffentlicht. Bei allen Dokumenten gilt die jeweils aktuelle Fassung. Die Liste basiert auf einer gewissenhaften Zusammenstellung. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit wird jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.