Normen müssen weiter Anwendung finden

ZVEI kritisiert Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E

Laut ZVEI erhöht eine geringere Ausstattung jedoch das Risiko von Unfällen oder Bränden durch eine Überlastung der elektrischen Anlage.
Bild: Clipdealer

Laut ZVEI erhöht eine geringere Ausstattung jedoch das Risiko von Unfällen oder Bränden durch eine Überlastung der elektrischen Anlage.
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Das Bundeskabinett diskutierte diese Woche den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E. Während der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) das Anliegen teilt, Bauen kostengünstiger und einfacher zu gestalten, sieht dieser die vorgesehene Abweichung von bautechnischen Normen mit Blick auf die technische Gebäudeausrüstung (TGA) kritisch. Zuvor hatte bereits der VDMA Bedenken über den Entwurf geäußert, worüber die tab unlängst berichtete. Der Entwurf des Gebäudetyp-E-Gesetzes sieht vor, das von anerkannten Normen wie z. B. DIN 18012 bis 18015 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden) künftig rechtsicher abgewichen werden kann. Auf diese Weise möchte die Bundesregierung ein einfacheres Bauen fördern.

„Diese Normen beschreiben eine Reihe kombinierter Sicherheits- und Ausstattungsmerkmale, die nicht wie im Entwurf vorgesehen voneinander getrennt betrachtet werden können. Der Rückgriff auf bautechnische Normen darf nicht ausschließlich den Aspekt der Sicherheit berücksichtigen, sondern muss auch weitere, durch gesetzliche Vorgaben vorgegebene Funktionalitäten etwa der elektrischen Anlage abbilden. Dazu gehört auch die Definition von Mindestausstattungen“, sagt Sebastian Treptow, Bereichsleiter Gebäude im ZVEI. Wirkliches Einsparpotenzial böte die Abweichung im Fall der Elektroinstallation zudem nicht. Diese sei im Wohnungsneubau für nur etwa 3 % der Gesamtkosten verantwortlich. Eine geringere Ausstattung erhöhe jedoch das Risiko von Unfällen oder Bränden durch eine Überlastung der elektrischen Anlage.

Normen als Basis für Planungssicherheit

Normen dienen als Grundlage für die Planung von Gebäuden. Sie sorgen für Planungssicherheit, Transparenz und Vergleichbarkeit und tragen damit zur Optimierung der gesamten Prozesskosten bei. „Ohne Planungsnormen sind Angebote für Auftraggeber und Bauherren nicht mehr vergleichbar. Zudem droht eine Kostenexplosion, weil sich die Planung ohne verbindliche Vorgaben vervielfältigen wird“, ergänzt Treptow. Die eigentliche Absicht der Bundesregierung, Prozesse im Wohnungsneubau zu beschleunigen und Baukosten zu senken, würde so konterkariert.

Neu errichtete Gebäude müssen eine zukunftsfähige elektrische Infrastruktur haben. Hier auf Ausstattungsmerkmale zu verzichten, wäre laut ZVEI kontraproduktiv. Die Kosten für das Nachrüsten von Energiewendetechnologien wie Wärmepumpen, PV-Anlagen, Stromspeicher oder Ladestationen stünden in keinem Verhältnis zu den geringen Einsparpotenzialen, die durch die Abweichung von den vorgenannten Normen erzielt wird.

Nach Bekunden des Verbandes ist bereits heute der Gebäudebestand in Deutschland zum großen Teil nicht energiewendefähig. Der Gebäudesektor verfehlt regelmäßig die Klimaschutzziele. Dabei stecke hier enormes Potenzial, Energie effizient einzusetzen und so den Verbrauch – und damit die Kosten – sowie den CO2-Ausstoss zu verringern. Aus Sicht des ZVEI sollte innovatives, nachhaltiges und zugleich sicheres wie zukunftsfähiges Bauen innerhalb der bestehenden und bewährten technischen Normensetzung erfolgen.

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