Anforderungen an Aufzugstechnik

Prüfpflicht von Feuerwehraufzügen

Die im Juli 2022 veröffentlichten Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Anforderungen an die erforderlichen Prüfungen von Feuerwehraufzügen. Was dabei zwingend bedacht werden muss: Diese Prüfungen sind Inhalt der wiederkehrenden Hauptprüfung und sie müssen von einer zugelassenen Überwachungsstelle durchgeführt werden. In der Praxis sind hier durch nicht ordnungsgemäß durchgeführte Prüfungen immer wieder Betriebsmängel zu sehen, die im Ernstfall Leben kosten können.

Feuerwehraufzüge in großen Gebäudekomplexen oder Hochhäusern sind für den Einsatz von Feuerwehr- und Rettungskräften im Not- und Brandfall konzipiert. Die Feuerwehr setzt sie zur Beförderung von Einsatzkräften, Material sowie zur Rettung von Personen in mehrstöckigen Gebäuden ein. Feuerwehraufzüge und Feuerwehrersatzaufzüge müssen deshalb anders als Personen- und Lastenaufzüge besonderen brandschutztechnischen, elektrischen und lüftungstechnischen Anforderungen genügen.

Technische Anforderungen

Das Baurecht definiert, wann ein Feuerwehraufzug notwendig ist. Konkrete Anforderungen regelt bspw....

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 02/2015 Novellierte Betriebssicherheitsverordnung

Neue Bestimmungen für Aufzüge

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde novelliert, so dass ab 1. Juni 2015 auch für Aufzüge neue Bestimmungen gelten. TÜV Nord begrüßt die vorgenommenen Änderungen besonders...

mehr
Ausgabe 05/2009

Aufzüge sicher und effizient betreiben

An Aufzüge werden hohe Sicher­heitsanforderungen gestellt. Zudem fordern der stei­gen­de Wettbewerbsdruck und hohe Energiekosten einen möglichst effi­zienten Betrieb. Damit sich Sicher­heit und...

mehr
Ausgabe 09/2021 Gereinigte Luft in Aufzügen der Memminger Wohnungsbau  

Hygienelösung für 64 Personenaufzüge

Die Memminger Wohnungsbau eG hat alle 64 Personenaufzüge in ihren Wohn- und Geschäftshäusern mit dem Kabinenluft-Reinigungssystem „UV CleanAir“ von Haushahn (Haushahn.de/cleanmobility)...

mehr

Anlagensicherheits-Report deckt Mängel bei Aufzügen auf

Betreiber mit Wartungsvertrag auf der sicheren Seite
Nur ein Drittel aller in Deutschland betriebenen Aufz?ge ist m?ngelfrei

Nur ein Drittel aller in Deutschland betriebenen Aufzüge ist mängelfrei. Fast jeder Zehnte hatte sogar sicherheitsrelevante Mängel. Das berichtet der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) in seinem...

mehr

Betriebssicherheitsverordnung

Ende der Übergangsfrist für Notfallpläne

Gibt es keinen Notfallplan, kann dies entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung ab dem 1. Juni 2016 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. „Ab jetzt ist zu jeder Aufzugsanlage ein Notfallplan...

mehr