Die Vereinbarung von Vertragsstrafen in vom Auftraggeber gestellten Bauverträgen sind gang und gäbe. Damit bezweckt der Auftraggeber, Druck auf den Auftragnehmer auszuüben, die Leistung vertragsgerecht zu erfüllen, insbesondere Fertigstellungstermine einzuhalten. Gelingt dies dem Auftragnehmer nicht, schuldet er die Vertragsstrafe, also die Zahlung einer „Strafsumme“ unabhängig...
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