Notwendigkeit der Fachbetriebszertifizierung


Unternehmerinnen und Unternehmern der TGA-Branche ist oft nicht bewusst, dass ihre Betriebe die Zertifizierung zum „Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)“ benötigen, wenn sie an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen tätig sind. Nur Unternehmen mit einem gesetzlich geregelten Fachbetriebszertifikat dürfen umweltsensible Anlagen
errichten, von innen reinigen, instand setzen oder stilllegen.

In der täglichen Praxis ist es für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von TGA-Unternehmen nahezu unvermeidbar, mit wassergefährdenden Stoffen umzugehen. Zu nennen sind hier beispielsweise Heizöl und alle mineralölhaltigen Stoffe und Gemische, Kältemittel, chlorierte Kohlenwasserstoffe, Propan, Butan, Säuren, Laugen und Sole. „Die Anwendungsschwelle der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist schnell erreicht“, sagte Detlev Kapteina, Vorstandsvorsitzender der Güte- und Überwachungsgemeinschaft Technische Gebäudeausrüstung e.V. (GTGA). „Schon beim Umgang mit 220 l flüssiger bzw. mit 200 kg gasförmiger und fester Stoffe muss das Unternehmen die Fachbetriebseigenschaft nachweisen.“

Eigenständig müssen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um das Unternehmen in jeder Hinsicht gesetzeskonform zu betreiben. Das heißt, die Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass die Zertifizierung lückenlos zu jeder Zeit vorliegt, in der fachbetriebsrelevante Arbeiten ausgeführt werden.

Fehlende Fachbetriebszertifizierung

Werden vorsätzlich oder fahrlässig fachbetriebsrelevante Tätigkeiten ohne Vorliegen der Fachbetriebsqualifikation ausgeführt, ist das nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Im Schadensfall kann auch der Versicherungsschutz verlorengehen.

Erlangung der Fachbetriebszertifizierung

Die GTGA wurde bereits 1987 als gemeinnütziger Verein aus dem Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) heraus gegründet. Seitdem verleiht sie bundesweit die Fachbetriebsqualifikation nach dem Wasserhaushaltsgesetz und überwacht das Einhalten der qualitativen Standards. Dazu wurde sie durch das Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) legitimiert.

Die Fachprüfer der GTGA begleiten die Mitgliedsunternehmen im gesamten Zertifizierungsprozess und stehen bei fachlichen Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie beschränken sich dabei nicht nur auf die Prüfung der Fachbetriebsqualifikation, sondern betrachten auch den Fachbetrieb als Ganzes und leisten Hilfestellung zur rechtssicheren Leitung. Zusätzlich bietet die GTGA ein umfangreiches Schulungsprogramm und stellt den Mitgliedsunternehmen fachliche Informationen zur Verfügung.

Fachbetriebszertifikate sind zwei Jahre gültig. Damit eine lückenlose Qualifikation als „Fachbetrieb nach WHG“ sichergestellt ist, überwacht die GTGA die Ablaufdaten und leitet rechtzeitig die Rezertifizierung in die Wege. Ihre Mitgliedsbetriebe sind so in dieser Hinsicht rechtssicher aufgestellt.

Weitere Informationen rund um die Fachbetriebsqualifikation und das Anmeldeformular finden Sie unter www.gtga.de.

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