Stellungnahme zur Novellierung der Trinkwasserverordnung


Bild: BTGA

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Am 22. Juli 2022 veröffentlichten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ihren „Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung“.

Damit soll die Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (EU-Trinkwasserrichtlinie) in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verankerung im nationalen Recht muss bis zum 12. Januar 2023 erfolgen. Insbesondere aufgrund neuer oder geänderter Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie werden in der Trinkwasserverordnung u.a. geregelt:

die verpflichtende Durchführung einer Bewertung und eines Risikomanagements von Wasserversorgungsanlagen nach dem so genannten risikobasierten Ansatz,

eine bundesweite Risikoabschätzung der Trinkwasser-Installationen und

zusätzliche Informationspflichten für Wasserversorger gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern, beispielsweise zu Preisen, Wasserverlustraten oder zum Wassersparen.

Der BTGA, die figawa – Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e.V. und der ZVSHK – Zentralverband Sanitär Heizung Klima haben im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben und an der Online-Anhörung teilgenommen. Grundsätzlich begrüßen die drei Verbände, dass durch die neue Struktur der Trinkwasserverordnung die Vorschriften übersichtlicher und verständlicher werden. Allerdings besteht bei einigen wesentlichen inhaltlichen Aspekten noch Nachbesserungsbedarf:

Bei einer zukünftigen Meldepflicht für Nichttrinkwasseranlagen sollte zunächst geklärt werden, welche Anlagen überhaupt unter diese Regelung fallen.

Ein Installationsunternehmen kann nicht dazu verpflichtet werden, entsprechende Erfüllungsaufgaben zu übernehmen (§ 17 Abs. 6). Es hat ohnehin bereits die Pflicht, den Betreiber auf Installationsmängel hinzuweisen.

Allgemein sollten die im Verordnungsentwurf verwendeten Begriffe angepasst werden.

Die gemeinsame Stellungnahme finden Sie unter www.btga.de > Positionen > Standpunkte zu aktuellen Themen > BTGA-Positionen > Stellungnahme zum „Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung“ (August 2022).

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