Beitrag der Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung zum Energiesparen

Positionspapier des FGK und BDH


Bild: FGK/BDH

Bild: FGK/BDH
Deutschland muss seine starke Abhängigkeit von Energieimporten möglichst schnell verringern, um die Versorgungssicherheit und bezahlbare Energiepreise zu gewährleisten. Auch für das Erreichen der Klimaschutzziele muss der Energiebedarf schnellstmöglich gesenkt werden. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. (BDH) und der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK), die gemeinsam das „Bündnis für Wohnungslüftung“ tragen, setzen sich in einem Positionspapier für Maßnahmen ein, die einen entscheidenden Beitrag dazu leisten können: Die Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung ermögliche Heizenergieeinsparungen (Endenergie) von ca. 25 bis 50 % und eine Verringerung der CO2-Emissionen in ähnlicher Größenordnung. In den meisten Wohnungen wird jedoch über Lüftungssysteme ohne Wärmerückgewinnung und ohne Bedarfsregelung gelüftet oder durch manuell geöffnete Fenster. Dabei wird eine Menge Heizenergie verschwendet.

Verbände schlagen drei Lösungsansätze vor

Nicht von ungefähr wird in der Leitstudie der Deutschen Energie-Agentur (dena) „Aufbruch Klimaneutralität“ von Oktober 2021 die Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung als fester Bestandteil im Gebäudebestand des Jahres 2045 gesehen, um die Klimaziele Deutschlands zu erreichen. Die dort in den Raum gestellte Anzahl von fast 8,8 Mio. Wohneinheiten mit Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bis 2045 ist jedoch aus Sicht von BDH und FGK unzureichend.

Die beiden Verbände schlagen im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) drei Lösungsschritte vor, um die Energieverschwendung durch unnötige Lüftungswärmeverluste zu verringern:
− Die Wärmerückgewinnung aus der Gebäude-Abluft sollte als erneuerbare Energie anerkannt werden. Denn Lüftungswärme, die sich in Wärmerückgewinnungsanlagen selbst regeneriert, ist erneuerbare Energie.
Damit in jedem Neubau eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung installiert wird, sollte sie als verpflichtender Standard festgelegt werden. Die Anlagen stellen in modernen Gebäuden mit sehr dichter Gebäudehülle den notwendigen Mindestluftwechsel sicher und sorgen für gute Raumluftqualität. − In der Sanierung sollte eine attraktive Förderung dazu beitragen, dass diese zukunftsweisende Technologie ihren Einsatz in der Breite findet.

So könnten bei ambitionierter Umsetzung bis 2045 rund 19,8 Mio. Wohneinheiten mit dieser Technologie ausgerüstet werden und dadurch bis zu 11 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Eine nachhaltige Unterstützung der Lüftung mit Wärmerückgewinnung schaffe darüber hinaus Wachstum und Arbeitsplätze in Deutschland, denn die Unternehmen aus diesem Bereich sind zu einem großen Teil mit ihrer Entwicklung und Fertigung hierzulande beheimatet.

Das Positionspapier „Beitrag der Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung zur Reduktion fossiler Energien und Reduktion der CO2-Emissionen im Gebäudesektor“ steht zum Download auf www.fgk.de/fgk-positionen und https://www.bdh-industrie.de/verband/portrait/positionspapiere.


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