Qualifizierung für die energetische Inspektion von Klimaanlagen
Die nach § 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschriebene energetische Inspektion von Klimaanlagen zeigt Betreibern, wie sie den Energiebedarf und die Betriebskosten ihrer Klimaanlagen verringern können. Inspektoren bewerten die Gesamtenergieeffizienz einer Klimaanlage und schlagen Verbesserungen zur Steigerung ihrer energetischen Effizienz vor. Bereits geringfügige Verbesserungen können für die Betreiber wirtschaftlich interessant sein.
Fachleute der Lüftungs-, Kälte- und Klimatechnik können sich mit dem Angebot energetischer Inspektionen ein wachsendes Betätigungsfeld erschließen: Laut einer Studie aus dem Jahr 2013 wurden bisher nicht mehr als 3 % der inspektionspflichtigen Klimaanlagen energetisch untersucht.
In der Seminarreihe zu § 12 EnEV werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um die energetische Inspektion von Klimaanlagen durchzuführen. Der BTGA wird in Zusammenarbeit mit dem FGK – Fachverband Gebäude-Klima e.V. diese erfolgreiche Seminarreihe auch 2016 fortsetzen. Insgesamt sechs Veranstaltungen sind bundesweit geplant:
Die Inhalte des Seminars sind auf die in § 12 EnEV genannten Fachleute ausgerichtet. Dies sind insbesondere Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung, die über mindestens ein Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen verfügen.
Eine mindestens dreijährige Berufserfahrung ist bei anderen Fachrichtungen gefordert, beispielsweise für den Maschinenbau, für die Elektrotechnik, die Verfahrenstechnik und für das Bauingenieurwesen mit einem Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Versorgungstechnik oder der TGA.
Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein Zertifikat der Bundesprüfstelle Technische Gebäudeausrüstung e.V. bescheinigt. Stimmen die Seminarteilnehmer zu, werden Name, Titel und Kontaktdaten auf der Internetseite des BTGA unter www.btga.de veröffentlicht.