BTGA-Seminare zu energetischer Inspektion von Klimaanlagen
Betreiber größerer, bis 2003 gebauter Klimaanlagen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Anlagen bis Anfang Oktober 2013 energetisch inspizieren zu lassen. Dies schreibt § 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. So müssen alle Klimaanlagen mit einem Kältebedarf von mehr als 12 kW spätestens alle zehn Jahre energetisch inspiziert werden.
Laut der aktuellen Studie „Chancen der Energetischen Inspektion für Gesetzgeber, Anlagenbetreiber und die Branche“ [1] wurden bis heute jedoch weniger als 3 % der inspektionspflichtigen Klimaanlagen energetisch untersucht. Daher bleiben bedeutende Einsparpotentiale bei Klimaanlagen ungenutzt. Eine konsequente Realisierung von Modernisierungsempfehlungen aufgrund energetischer Inspektionen würde der Studie zufolge die CO2-Emissionen betreffender Klimaanlagen um bis zu 12,9 t reduzieren. Mehr als die Hälfte dieses Einsparpotentials lässt sich demnach bereits durch Betriebsoptimierungen im geringinvestiven Bereich erzielen, die im Rahmen energetischer Inspektionen empfohlen werden. Der BTGA fordert seit Längerem, diese Einsparmöglichkeiten durch verbesserte Kontrollen auszuschöpfen.
„Der Nachholbedarf bei der energetischen Inspektion von Klimaanlagen bedeutet für hierfür qualifizierte Fachleute ein wachsendes Betätigungsfeld“, erläutert Clemens Schickel, Technischer Referent des BTGA. Entsprechende Kenntnisse vermittelt der BTGA – in Zusammenarbeit mit dem FGK – Fachverband Gebäude-Klima e.V. in seiner erfolgreichen Seminarreihe zu § 12 EnEV, die in 2014 fortgesetzt wird. Folgende Termine stehen bereits fest:
Hamburg: 12. und 13. Februar 2014
Köln: 19. und 20. März 2014
München: 02. und 03. April 2014
Berlin: 11. und 12. Juni 2014
Frankfurt/Main: 24. und 25. September 2014
Stuttgart: 12. und 13. November 2014
Das Seminar richtet sich an den in § 12 der EnEV 2009 genannten Personenkreis. Dies sind insbesondere Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen. Für weitere Fachrichtungen wie beispielsweise Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Bauingenieurwesen mit einem Ausbildungsschwerpunkt bei der Versorgungstechnik oder der TGA ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung gefordert.
Die erfolgreiche Teilnahme von Personen mit qualifiziertem Hochschulabschluss und nachgewiesener Berufserfahrung sowie von Personen mit Meisterbrief oder mit einem Abschluss als Staatlich geprüfter Techniker der einschlägigen Berufsrichtungen wird durch ein Zertifikat der Bundesprüfstelle bescheinigt.
Bei Zustimmung des zertifizierten Teilnehmers werden Name, Titel und Kontaktdaten auf der Internetseite des BTGA (www.btga.de) bekannt gemacht. Dort gibt es auch weitere Informationen und Anmeldeunterlagen für die BTGA-Seminare zu § 12 EnEV.