Bei der Forschung darf nicht gekürzt werden
In seiner so genannten Bereinigungssitzung hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entschieden, die Verpflichtungsermächtigungen für die Energieforschung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 drastisch zu kürzen: Allein für das Haushaltsjahr 2021 wurden die Verpflichtungsermächtigungen um 90 % von 105 Mio. € auf 10 Mio. € reduziert. Das BMWi musste bereits sein Wissenschaftsprogramm für die kommenden Jahre deutlich reduzieren und Teile davon ersatzlos streichen.
Projektforschung nachhaltig sichern
Mit Blick auf die ambitionierten europäischen und nationalen Klimaschutz- und CO2-Einsparziele ist eine solide finanzierte Energieforschung unverzichtbar. Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung fordern den Bundestag deshalb auf, die Projektforschung für die Energiewende nachhaltig zu sichern und die Kürzung der Mittel im Bundeshaushalt 2021 umgehend zu korrigieren: Es braucht mehr und nicht weniger Energieforschung, um die energiewirtschaftlichen und klimapolitischen Ziele zu erfüllen.
Forschungsprogramme nicht gegeneinander aufrechnen
Das BMWi hat darauf hingewiesen, dass der Betrag nominell zur Unterstützung von so genannten Reallaboren verschoben wurde. Außerdem seien die Verpflichtungsermächtigungen zur Entwicklung digitaler Technologien durch den Bundestag deutlich erhöht worden. Das ist richtig. Es ist aber alles andere als zielführend, verschiedene wichtige Forschungsprogramme gegeneinander aufzurechnen – zumal der Bund gerade über einen Rekordüberschuss an Steuereinnahmen verfügt. Reallabore und digitale Technologien können die nach wie vor notwendige Energieforschung nicht ersetzen. Jede Forschung braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Durch die dramatischen Kürzungen ist die weitere Entwicklung der Energieforschung gefährdet. Gleichzeitig droht jetzt auch die Abwanderung hochqualifizierter Forscherinnen und Forscher der Energiewende.