Belastende Bürokratie – eine unendliche Geschichte ?
Das Thema ist wahrlich nicht neu. Es wird aber auch nie alt werden, denn wir alle, insbesondere aber die Unternehmen in unserem Lande, sind zahlreichen bürokratischen Belastungen ausgesetzt. Nun wird man sich sicherlich staatliches Handeln nicht ohne einen bürokratischen Apparat vorstellen können. Allerdings werden zahlreiche Unternehmer, wenn sie denn z. B. gesetzliche Informationspflichten zu erfüllen haben und dabei den erforderlichen Zeitaufwand berechnen, den einen oder anderen leisen Fluch ausstoßen.
Was jeder einzelne Unternehmer vielleicht schon einmal für sein eigenes Unternehmen berechnet hat, wurde nunmehr durch die Experten des Statistischen Bundesamtes und der Ministerialbürokratie zusammengestellt. Wurde zunächst im Jahr 2007 die Meinung vertreten, die Bürokratiekosten würden hierzulande gut 30 Mrd. € betragen, so wurde dieses vorläufige Ergebnis deutlich nach oben korrigiert. Feststeht, dass die Informations- und Dokumentationspflichten, die den Unternehmen durch Gesetze und Verordnungen des Bundes auferlegt werden, die Wirtschaft 47,6 Mrd. € im Jahr kosten. Dies ist nach 2-jähriger Arbeit durch die abgeschlossene Bürokratiekostenmessung herausgekommen. 10 400 Gesetze, Verordnungen und Vorschriften wurden auf den Bürokratieprüfstand gehoben. Dabei wurde zeitlich erfasst, wie lange ein Mitarbeiter im Unternehmen braucht, um entsprechende gesetzliche Informationspflichten zu erfüllen. Dieser errechnete Zeitaufwand wurde so dann als Geldbetrag abgebildet. Und so kam man auf die stolze Summe von beinahe 48 Mrd. € p.a. Beim näheren Hingucken stellt sich sodann heraus, dass mehr als die Hälfte des Betrages, nämlich 25,1 Mrd. €, durch die Umsetzung internationalen und europäischen Rechts verursacht werden. Dies bestätigt das Klischee, dass die EU es meisterhaft versteht, eine Vorschrift nach der anderen auf den europäischen Markt zu schmeißen.
Die rein nationale Gesetzgebung verursacht mit 22,5 Mrd. € den weiteren Teil an administrativen Kosten.
Dabei würde es der deutschen Gründlichkeit widersprechen, wenn es uns nicht gelänge, bei der einen oder anderen EU-Richtlinie „Gutes“ doch noch etwas besser zu machen. Beispielhaft sei hier das Antidiskriminierungsgesetz genannt. Was die konkreten Bürokratiekosten nur für die Beachtung des AGG anlangt, hat das IW Köln einen Betrag von 156 Mio. € allein bei Einstellungs- und Bewerbungsverfahren ermittelt.
Ein schwerer Brocken ist auch der Bürokratieaufwand, den das Haus Steinbrück hervorruft. Hier gibt es vor allen Dingen einen teuren Posten, nämlich die Pflicht, Rechnungen zehn Jahre aufzubewahren. Dies bedeutet für die Firmen einen Verwaltungsaufwand in Höhe von jährlich 6,2 Mrd. €. Aber auch die Frau Justizministerin lässt sich nicht lumpen: Fast 14 Mrd. € verschlingt die damit verbundene Bürokratie. Mit 3,5 Mrd. € fallen hier die obligatorischen Jahresabschlussaufstellungen für Kapitalgesellschaften ins Gewicht.
Nach all dem ist es nur zu verständlich, dass der Ruf nach dem Abbau der Bürokratie nicht verhallt.
Dieser „Hall“ scheint auch unsere Politiker erreicht zu haben und so ist es ein zentrales Ziel der großen Koalition, die Verringerung der Bürokratiekosten um etwa 12 Mrd. € zu erreichen.
Ein bischen was ist auch schon passiert. Bis Dezember 2008 sind vom Bund 255 Informationspflichten gestrichen bzw. vereinfacht worden. In Geld ausgedrückt bedeutet dies eine Entlastung für die Unternehmen in einer Größenordnung von 3,5 Mrd. €.
Damit ist ein Anfang gemacht. Wir wollen aber angesichts der errechneten Gesamtbürokratiekosten die Politiker nachdrücklich ermuntern, kräftigst an allen möglichen Stellschrauben zum weiteren Abbau der Bürokratiekosten zu drehen.