Bericht aus Berlin
Zweiter Monitoring-Bericht zur Energiewende
Das Bundeskabinett hat den von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegten zweiten Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ beraten und veröffentlicht. In diesem Bericht gibt die Bundesregierung einen Überblick über Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung des Energiekonzepts von 2010/2011.
Der Monitoring-Bericht zeigt deutlich, dass die Energiewende mehr umfasst als den Strombereich. Maßgeblich sind auch Wärme und Energieeffizienz in Gebäuden, Industrie und Haushalten. Die vier Experten des Berichts begrüßen „die klar positive Bewertung der Steigerung der Energieeffizienz“ im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Sie bemängeln aber gleichzeitig, dass die entsprechenden Aussagen dazu „wenig konkret“ seien und „zur Finanzierungsbasis keine Angaben gemacht“ würden. Hier sieht die Expertenkommission noch erheblichen Konkretisierungsbedarf, der auch im Monitoring-Bericht noch nicht geleistet worden sei. Im Gebäudebereich sei „eine baldige Entscheidung der Bundesregierung über die zielkonforme Ausgestaltung von finanziellen Fördermaßnahmen […] für die Zielerreichung […] ebenso erforderlich wie eine weitere Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) auch für den Neubaubereich“. Zugleich sollte nach Ansicht der Kommission „geprüft werden, ob nicht auch die Anforderungen an die Effizienz im Gebäudebestand angehoben werden müssten.“
Die Opposition nahm die Veröffentlichung des Monitoring-Berichts zum Anlass, um die Bundesregierung zu kritisieren. Die Expertenkommission habe der Bundesregierung „ein miserables Zeugnis“ ausgestellt, erklärte die Sprecherin für Energiepolitik der Grünen-Bundestagsfraktion Dr. Julia Verlinden MdB. Sie verlangte, „den Fokus endlich auf Energieeffizienz und nachhaltige Wärmeerzeugung zu legen“ und bekräftigte die Forderung der Grünen nach einem Energiesparfonds, der die Gebäudesanierung beschleunigen soll.
Energieeffizienz von Gebäuden: EU-Kommission verklagt Mitgliedstaaten
Die Europäische Kommission verklagt Belgien und Finnland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen unvollständiger Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie 2010/31/EU). Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz aller Gebäude festzulegen und anzuwenden, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen und die regelmäßige Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen verbindlich vorzuschreiben. Außerdem muss sichergestellt werden, dass bis zum Jahr 2021 alle neuen Gebäude sogenannte Niedrigstenergiehäuser sind. Bis zum 9. Juli 2012 war diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Aus Sicht der EU-Kommission fehlen in Belgien und in Finnland ausreichende Umsetzungsmaßnahmen auf regionaler Ebene, darunter auch Maßnahmen im Hinblick auf die Energieausweise und Niedrigstenergiegebäude. Derzeit prüft die Kommission außerdem die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten Großbritannien, Slowenien, Rumänien, Polen, Malta, Lettland, Luxemburg, Italien, Griechenland, Estland, Tschechische Republik, Österreich und den Niederlanden. In den nächsten Monaten könnten deshalb weitere Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof verklagt werden.
Wirkung von Energieausweisen im Immobilienmarkt
Seit dem 1. Mai 2014 müssen in Immobilienanzeigen Eckwerte aus dem Energieausweis eines Gebäudes angegeben werden. So sollen potenzielle Käufer, Pächter oder Leasingnehmer in die Lage versetzt werden, die energetische Qualität von Gebäuden in Kauf- und Mietentscheidungen einzubeziehen.
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte mit ihrer Kleinen Anfrage „Wirkung von Energieausweisen im Immobilienmarkt und in Bundesbauten“ (BT-Drs 18/1053) von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie viele Gebäudeenergieausweise seit Einführung ausgestellt wurden und wie viele Energiebedarfs- beziehungsweise Energieverbrauchsausweise darunter waren.
In ihrer Antwort (BT-Drs 18/1213) erklärte die Bundesregierung, dass ihr darüber noch keine belastbaren Erkenntnisse vorlägen. Mit der am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Novellierung der EnEV wurde ein Registrier- und Stichprobenkontrollsystem für neue Energieausweise eingeführt. Über ihre Erfahrungen mit den Stichprobenkontrollen sollen die Länder der Bundesregierung ab 1. März 2017 berichten.
Klimakreis der Unionsfraktion veröffentlicht Positionspapier zu Energieeffizienz
Der Klimakreis der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat im April das Positionspapier „Energieeffizienz – für Konjunktur und Natur!“ vorgelegt. Darin formulieren die Abgeordneten drei Kernforderungen: die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung, die Verpflichtung von der EEG-Umlage befreiter Unternehmen zu Effizienz-Maßnahmen und eine konsequente Umsetzung der energetischen Sanierung bundeseigener Gebäude. Im Klimakreis der Unionsfraktion haben sich elf Abgeordnete zusammengeschlossen, die sich in unterschiedlichen Ausschüssen des Deutschen Bundestages mit dem Thema Klimaschutz befassen.
Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
Welche konkreten Pläne die Bundesregierung für die Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) hat, wollte die Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) wissen. In seiner Antwort auf ihre Schriftliche Frage erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Uwe Beckmeyer (SPD), dass ein konkreter Zeitplan zur Novellierung des EEWärmeG noch nicht existiere. Zurzeit prüfe die Bundesregierung, wie das Gesetz sachgerecht weiterentwickelt werden kann. Dabei würden der Abgleich mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und die Empfehlungen des Erfahrungsberichts zum EEWärmeG einbezogen. Inzwischen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in seiner 10-Punkte-Energie-Agenda angekündigt, im Jahr 2015 das EEWärmeG und die Energieeinsparverordnung (EnEV) weiterentwickeln zu wollen – und zwar im Rahmen einer ganzheitlichen Gebäudestrategie.