Bericht aus Berlin
Bundestag und Bundesrat haben dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zugestimmt (BT-Drs 18/3373 und BT-Drs 18/3788). Zuvor war der Entwurf noch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages geändert worden (BT-Drs 18/3934).
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen und danach alle vier Jahre zu wiederholen. Das Energieaudit muss den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen. Diese Verpflichtung gilt für alle Firmen, die nach den Kriterien der KMU-Empfehlung der Europäischen Kommission (2003/361/EG) kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind. Verbundene Unternehmen sind nach dieser Auslegung meist keine KMU.
Von der Pflicht zu Energieaudits sind Firmen freigestellt, wenn sie über ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach dem „Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“ („Eco Management and Audit Scheme“ – EMAS) verfügen.
In einem Entschließungsantrag fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, beim Vollzug des Gesetzes nicht darauf zu bestehen, dass in jeder Filiale von Unternehmen Energieaudits durchgeführt werden müssen. Stattdessen sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, bei vergleichbaren Standorten Cluster zu bilden und zu auditieren.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde beauftragt, Stichprobenkontrollen zum Vollzug der Energieaudits durchzuführen. Für die betroffenen Unternehmen besteht keine Registrierungs- oder Meldepflicht. Wird gegen die Pflicht zur Durchführung der Energieaudits verstoßen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50 000 € bestraft werden kann.
TGA-Verbände beteiligen sich am Aktionsbündnis Klimaschutz
Die TGA-Repräsentanz Berlin und die sie tragenden Verbände beteiligen sich am Aktionsbündnis Klimaschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). An der Auftaktveranstaltung im März 2015 nahmen Repräsentanten von 170 Organisationen teil.
Das Bündnis wurde vom Ministerium einberufen, um das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 umzusetzen. Es soll „die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen unterstützen, die Aktivierung der Potentiale erleichtern, die derzeit noch als ‚nicht quantifizierbar‘ eingestuft werden, also Potenziale aus Beratung, Information und Motivation, und weitere Handlungsmöglichkeiten identifizieren“.
Die nächste Sitzung des Aktionsbündnisses soll im Frühherbst 2015 stattfinden. Bei diesem Treffen sollen die Potentiale der Bereiche „Verkehrssektor“ und „Kommunaler Klimaschutz“ erörtert werden.
Verbraucher geben 50 Mrd. € für Energie
in privaten Gebäuden aus
Deutsche Privathaushalte zahlten 2013 etwa 53,7 Mrd. € für Heizung, Warmwasser, Klimatisierung und Beleuchtung. Diese Zahl legt der Gebäudereport 2015 der Deutschen Energie-Agentur (dena) vor. Private Haushalte haben demnach aufgrund gestiegener Energiepreise inflationsbereinigt fast 10 Mrd. € mehr für Gebäudeenergie ausgegeben als zehn Jahre zuvor. Gleichzeitig zeigen die Zahlen, wie wirkungsvoll die energetische Gebäudemodernisierung ist: Ohne die erheblichen Verbrauchseinsparungen durch energetische Modernisierungen und energiebewusstes Nutzerverhalten in diesem Zeitraum müssten die Verbraucher sogar über 20 Mrd. € mehr ausgeben.
Die Analysen des dena-Gebäudereports zeigen auch, dass neben den Wohngebäuden (64 %) auch Nichtwohngebäuden mit 36 % ein erheblicher Anteil am bundesweiten Gebäudeenergieverbrauch zukommt. Daraus wird deutlich, dass auch Nichtwohngebäude einen wesentlichen Beitrag zur Energieeinsparung im Gebäudebestand und damit zum Erreichen der Klimaziele der Bundesregierung leisten können.
KfW fördert energieeffizientes Bauen und Sanieren von Nichtwohngebäuden
Ab 1. Juli 2015 wird die KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verstärkt die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Nichtwohngebäuden aus Mitteln des CO2-Gebäudesanierungsprogramms fördern.
Unternehmen und Kommunen profitieren von niedrigen Zinsen sowie von Tilgungszuschüssen von bis zu 17,5 %, wenn sie ihre Gebäude auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses modernisieren oder einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik umsetzen. Vorrangiges Ziel ist die Erhöhung der Energieeffizienz.
Gewerbliche Unternehmen können unabhängig von ihrer Größe die Förderkredite im „KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren“ ab 1. Juli 2015 über ihre Hausbanken beantragen.
Ab 1. Oktober 2015 haben Kommunen, soziale Einrichtungen und kommunale Unternehmen die Möglichkeit, energieeffiziente Neubauten über die KfW fördern zu lassen. Die bereits bestehende Förderung für die energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur wird von da an noch einmal verbessert, zum Beispiel werden Tilgungszuschüsse in Höhe von 5,0 % für energetische Einzelmaßnahmen eingeführt.
Die Zinssätze werden zum Start des Programms bekanntgeben. Weitere Informationen werden zeitnah zum jeweiligen Programmstart auf der Internetseite www.kfw.de zu finden sein.