Die gestaffelte Stagnationsbeprobung
Fallstricke bei der Bewertung von Schwermetallbelastungen im TrinkwasserDas Umweltbundesamt (UBA) beschreibt in seiner im Bundesgesundheitsblatt 2004 veröffentlichten Empfehlung zwei Probenahmeverfahren, mit denen die Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei, Kupfer und Nickel beurteilt werden kann: Die eine Möglichkeit ist die sogenannte Zufallsstichprobe, bei der die Probe unmittelbar nach Öffnen der Zapfarmatur genommen wird. Das zweite Verfahren ist die „Gestaffelte Stagnationsprobe“.
Während die Zufallsstichprobe nur allgemeine Aussagen über Schwermetallbelastungen in einem Versorgungsgebiet erlaubt, können bei der gestaffelten Stagnationsprobe bereits Rückschlüsse auf Einflüsse durch die Hausinstallation gezogen werden.
Ablauf einer gestaffelten Stagnationsprobe
Die UBA-Empfehlung beschreibt eindeutig die Vorgehensweise bei der Stagnationsprobe: Der Rohrleitungsinhalt wird so lange abgelassen, bis Wasser in der vom Wasserversorger gelieferten Qualität aus der Zapfstelle tritt. Dann wird ein Liter aus dem fließenden Wasser entnommen (S0-Probe). Diese Probe wird dann mit einem Liter Wasser nach vierstündiger Stagnation (S1-Probe) und einem weiteren Liter (S2-Probe) verglichen. Die Zeitspanne kann aus Praktikabilitätsgründen auf zwei Stunden reduziert werden, das Ergebnis wird linear auf die vier Stunden hochgerechnet.
Die S1-Probe ermöglicht eine Aussage über den Einfluss der endständigen Zapfarmatur, die S2-Probe soll den Einfluss der Gebäudeinstallation wiedergeben.
Dieses Verfahren verursacht aufgrund des erforderlichen Zeitaufwands erhebliche Kosten.
Ungenaue Laborergebnisse und rechtlich wertlose Analysen
Um die Preise zu reduzieren und dadurch ihre Marktchancen zu verbessern, verfahren einige Labore inzwischen anders: Ein Mitarbeiter des zu untersuchenden Objekts wird beauftragt, eine gewisse Zapfstelle für zwei oder auch für vier Stunden für den Gebrauch zu sperren. Der später hinzukommende Probenehmer entnimmt dann unmittelbar die S1- und die S2-Probe. Erst danach wird die S0-Probe gezogen.
Die UBA-Empfehlung wird damit nicht eingehalten. Aus diesem anscheinend nur formalen Mangel ergeben sich jedoch praktische Konsequenzen: Wesentliche Teile der Probenahme (Spülung der Leitung vor Sperrung und Dokumentation des Sperrzeitpunkts) wurden nicht von Personen vorgenommen, die Bestandteil des Akkreditierungsverfahrens des Prüflabors sind. Das Analysenergebnis hat damit rechtlich denselben Stellenwert wie die Arbeit eines sicherlich auch fähigen Hobbychemikers in seinem Kellerlabor.
Wird die Stagnationszeit nicht exakt eingehalten, was bei einer Anreise bei den heutigen Verkehrsverhältnissen kaum zu realisieren ist, erfordert dies eine sorgfältige Umrechnung. Diese muss dann auch dokumentiert sein. Ansonsten können sich insbesondere bei nur zweistündiger Stagnationszeit erhebliche Ungenauigkeiten ergeben, die wiederum eine Überschreitung von Grenzwerten vortäuschen. Grundsätzlich sollte im Falle einer Grenzwertüberschreitung der S2-Probe nach nur zweistündiger Stagnationszeit eine Ergebniskontrolle mit vierstündiger Stagnationszeit vorgenommen werden.
Planungsbüros und Fachhandwerker leiten aus den Laborergebnissen oft Maßnahmen her, die für den Bauherrn sehr kostenintensiv sind. Für Planer und ausführende Firmen ergeben sich daraus entsprechende Prüfpflichten auf Plausibilität und Regelkonformität der vorgelegten Laborergebnisse, um nicht mit Schadenersatzansprüchen für die Empfehlung oder Ausführung von faktisch überflüssigen Baumaßnahmen konfrontiert zu werden.