Einbau eines Aufzugnotruftelefons
2018 wurden neue Bestimmungen für den Aufzugnotruf mit der novellierten Fassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verabschiedet. Bis Mai 2020 gewährt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist, um eine Nachrüstung oder Modernisierung der Aufzuganlagen zu gewährleisten.
Die Verordnung betrifft alle, die Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen verwenden. Als solche gelten alle Aufzüge zur Personenbeförderung (z.B. Personen-, Lasten- und Bauaufzüge). Fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtungen (Nachrüstungsverpflichtung beim Fehlen eines Zwei-Wege-Kommunikationssystems nach BetrSichV bis 2020) stellen kurzfristige Gefährdungen nach DIN EN 81-28 dar. Hierzu zählen Sprechstellen auf, in und unter der Kabine.
Behnke hat ein Aufzugnotruftelefon entwickelt, das eine normkonforme Umrüstung ermöglicht. Die sichtbaren Signale sind von der Höhe so angeordnet, dass eine optimale Bedienung und Sichtbarkeit gegeben werden. Entsprechend der neuen Norm dienen die Piktogramme sowohl der Signalisierung von Anrufen als auch der Störungsanzeige von nicht abgeschlossenen oder fehlerhaften Routinetests.
In modernen Aufzügen kommt die Hinterbauvariante zum Einsatz. Vorhandene Tasten und Piktogramme werden in der Kabine gemäß EN 81-28 an die Aufzugnotrufsprechstelle angeschlossen.