Emissionsarm
Die Umweltanforderungen an Biomasseheizungen steigen kontinuierlich. So verlangt beispielsweise die zweite Stufe der BImSchV einen niedrigen Grenzwert für den Staubausstoß von 20 mg/Nm³. Die Einhaltung dieser Werte muss in Zukunft durch Messungen des Schornsteinfegers in der Praxis überprüft werden. Für die Kesselhersteller gilt es, externe Einflüsse, deren Auswirkungen nur schwer einzuschätzen sind, mit zu berücksichtigen.
Dazu zählen Schwankungen in der Brennstoffqualität oder eine unregelmäßige Wärmeabnahme während der Messung. Windhager hat mit dem Pelletskessel „Biowin2“ die Entwicklung des Edelstahlbrenners vorangetrieben. Mit der „LowDust“-Technologie lassen sich die strengen Grenzwerte auch unter Praxisbedingungen einhalten.
Bestätigt wurden die Messwerte in einer Praxistestreihe vom Forschungsinstitut „bioenergy 2020+“. Sowohl bei den CO- als auch bei den Staubmessungen lagen die Werte des Kessels mit 26,3 mg/Nm³ CO sowie 12,4 mg/Nm³ Feinstaub weit unter dem geforderten Grenzwert.