Umsetzung der ErP-Richtlinie zu Heizgeräten

Energielabel für das Heizungssystem erstellen

Die ErP-Richtlinie beschreibt und fordert als Rahmenrichtlinie die ressourcenschonende und energieeffiziente Gestaltung sowie das sogenannte „Labeling“ energieverbrauchsrelevanter Produkte europaweit für mehr als 40 Produktgruppen. Auf ihrer Basis wurden seit 2007 bereits über 20 produktspezifische Verordnungen entwickelt und in Kraft gesetzt. Im September 2015 tritt die ErP-Richtlinie (Energy related Products Direc­tive) auch für Raumheiz- und Kombiheizgeräte sowie für Warmwasserbereiter in Kraft.

Aus Baugruppen werden Systeme

Ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinie ist die Unterstützung des Endkunden bei der Auswahl möglichst effizienter Produkte durch das mittlerweile aus vielen Bereichen bekannte EU-Energielabel. Ein solches muss ab September 2015 auch für Heizgeräte ausgestellt werden.

Anders als bei energetisch eindeutig abgrenzbaren Produkten (z. B. bei Waschmaschinen und Staubsaugern) handelt es sich bei Heizungsanlagen allerdings um Systeme aus mehreren Baugruppen.

Um künftig volle Wahlfreiheit bei den Einzelkomponenten zu ermöglichen, wird in den neuen Teilen der ErP-Richtlinie zwischen dem Label für Einzelprodukte, welches vom Hersteller ausgestellt wird, und dem „Systemlabel“ für Verbundanlagen unterschieden. Letzteres muss vom Heizungsbauer bereits während der Angebotsphase für die Verbundanlage, bestehend aus einem Heizgerät sowie weiteren optionalen Komponenten wie Solareinrichtung, Speicher, Temperaturregler und Zusatzheizgerät, erstellt werden.

Damit ist der Heizungsbauer künftig verpflichtet, seinem Kunden ein „Systemlabel“ zu erstellen, sobald an dessen Anlage das Heizgerät ausgetauscht und zeitgleich eine ergänzende Komponente, z. B. Solarthermie, installiert wird.

Freie Herstellerwahl bleibt bei Komponenten erhalten

Die Möglichkeit, Produkte und Komponenten verschiedener Hersteller auch weiterhin kombinieren zu können, gestattet manchmal besonders einfach den Sprung in höhere Labelklassen (z. B. von A auf A++). Individuelle Verbundanlagen lassen sich somit optimal für die konkrete Gebäudesituation und das angestrebte Investitionsbudget in einem guten Kosten-/Nutzenverhältnis mit geeigneten Produkten planen und erstellen.

Komponenten für Verbundanlagen von Oventrop etwa erfüllen die hohen Anforderungen der ErP-Richtlinie, wie der Hersteller betont. Sie zeichnen sich u. a. durch sehr gute technische Eigenschaften (Speicherisolierung, Kollektorwirkungsgrad etc.) aus. Gängige Schnittstellen ermöglichen ein einfaches und optimales Einbinden in das Gesamtsystem – im Neubau und bei der Sanierung.

Unterstützung bei Berechnung des Systemlabels

Oventrop unterstützt Planer und Ausführende mit der ErP-Softwarelösung „OVe.r.p.“ bei der Berechnung des entsprechenden „Systemlabels“. Dabei greift die Software auf die Daten des VDZ-Projekts „Heizungslabel“ zu. Eine Kompatibilität zu Softwarelösungen anderer Hersteller ist gegeben, so dass bereits in der Angebotsphase die Berechnung der Verbundanlage und ein einfaches Erstellen des Labels erfolgen können.

Fazit

Die Einführung der ErP-Richtlinie mit einer Verpflichtung zur Ausstellung von EU-Energie-Labeln auch für ganze Heizungssysteme ist im Interesse der Energie-Effizienz-Optimierung eine begrüßenswerte Sache. Der Mehraufwand ist durch die Unterstützung aus der Industrie, wie dem Heizkomponenten-Hersteller Oventrop, gering.

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