Aktualisierte Normen und Ausbildung sind Basis

Energiewende, aber wie?

Seit Dezember 2013 regiert schwarz/rot mit einem neuen Wirtschafts- und Energieminis­ter. Die eingeleitete Energiewende ist eine große Baustelle, da sie sich mit der Frage beschäftigen muss, wie volkswirtschaftlich fossile und biogene Energien mit welchen Technologien eingespart werden sollen, und wie groß das Einsparpotential sein muss, um langfristig einen wirksamen Klimaschutz zu gewährleisten.

Die Grundlage der Energiewende bilden das Energieerhal­tungsgesetz und das Entropiegesetz. Die Energiewende muss sich auf alle relevanten, energetischen, volkswirtschaftlichen Bereiche beziehen. Alles andere wäre kontraproduktiv.

Um die Energiewende zum Erfolg zu führen, bedarf es einer inhaltlich neuen Fassung und Abstimmung der zahlreichen energie- und umweltrechtlichen Normen, um diese in einem ge­meinsamen rechtlichen Nor­men­werk zusammenfassen zu können. Der jetzige Zustand der energie- und umweltrechtlichen Normen entspricht nicht der ge­nannten Forderung.

Weiterhin ist für die Energie­wende auch das entsprechende Fachpersonal mit einer umfangreichen energetischen Grundlagenausbildung erforderlich. Dieses Fachpersonal muss in allen volkswirtschaftlichen Bereichen ein Mitspracherecht bei allen betriebswirtschaftlichen Belangen erhalten, da von einem rationellen Energieeinsatz der Erfolg einer Volkswirtschaft und somit die Energiewende abhängt.

Ein Kommentar von Heinrich Timm, Planung und Überwachung von HLS-Anlagen und Energieberatung, 19273 Tripkau

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