Heizzeiten an Anwesenheit anpassen

Einzelraumregelung in mischgenutzten Gebäuden

Für die zeitprogrammierte Einzelraumregelung gibt es ein breites, weit über die „normale“ Wohnung hinausgehendes Anwendungsfeld. Ganz pauschal gesagt, ist die Anwendung einer elektronischen Einzelraumregelung immer dann eminent wichtig, wenn es Zeiten geringer Nutzung, Leerstand und/oder von den Gebäudeheizzeiten abweichende Nutzungszeiten für eine Wohneinheit gibt.

Nicht selten werden Wohneinheiten in Mehrfamilien­häusern durch Freiberufler gewerblich genutzt. Da gibt es, um nur einige Beispiele zu nennen, Architekten, Fachingenieure, Anwälte, Notare, Ärzte oder Thera­peuten, die ihre Räumlichkeiten in einem Wohngebäude haben. Die Büro- bzw. Sprechstundenzeiten sind jedoch ­– und das liegt in der Natur der Sache – völlig abweichend zu einer Wohnnutzung. Wird eine Wohnung von zum Beispiel 6 Uhr bis 22 Uhr beheizt, trifft diese Nutzungszeit mitnichten auf ein Architekturbüro oder eine Arztpraxis zu, die eventuell montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr...

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