Ausführende Unternehmer, aber auch Architekten und Ingenieure, können für Mängel am Bauwerk ersatzpflichtig sein. Was aber gilt, wenn der Auftraggeber eine objektiv nicht erforderliche Mangelbeseitigungsmaßnahme durchführen lässt? Diesen gar nicht seltenen Fall hatte kürzlich – wieder einmal – der Bundesgerichtshof zu entscheiden.
mehr