Inspektion von Kälte- und Klimaanlagen
Bereits seit 2007 fordert der Gesetzgeber nach § 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) alle zehn Jahre eine energetische Inspektion von Kälte- und Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Kälteleistung. Bei Nichtbeachtung dieser Verordnung sieht der Gesetzgeber eine Geldbuße von bis zu 50.000 € vor. „Neben der Geldbuße bei Nichtbeachtung kommt hinzu, dass bei unterlassenen Inspektionen vorhandene Einsparpotentiale nicht gehoben werden – hier sind Einsparungen von bis zu 30 % möglich“, erklärt Stefan Borgemeister, Leiter Geschäftsfeldmanagement der Wisag Gebäude- und Industrieservice Holding GmbH & Co. KG.
Experten gehen davon aus, dass in Deutschland 300.000 bis 500.000 inspizierpflichtige Anlagen betrieben werden. Damit der Gesetzgeber hier einen besseren Überblick hat, müssen Inspektionen seit dem 1. Mai 2014 dem Deutschen Institut für Bautechnik gemeldet werden. Eine Rückfrage von cci Zeitung beim Deutschen Institut für Bautechnik hat ergeben, dass im vergangenen Jahr hochgerechnet nur etwa 1200 Anlagen inspiziert wurden – bei einer Anzahl von 500.000 müssten es jedoch bei einer regelmäßigen Inspektion alle zehn Jahre jedes Jahr rund 50.000 Anlagen gewesen sein. Dementsprechend besteht hier noch ein großer Aufholbedarf.