„Ladebedürfnisse“ von Immobilien
Interdisziplinäre Konzepte für E-Mobil-LadestationenBei der Planung zukünftiger Standorte, die das Parken von Fahrzeugen vorsehen, ist zu berücksichtigen, dass kurzfristig ein Anteil dieser Fahrzeuge elektrisch betrieben wird. Ein vorausschauender Planer der TGA sowie der Energieversorgung dieser Standorte rechnet also bereits heute mit kontinuierlich wachsenden „Ladebedürfnissen“ von Immobiliennutzern.
Ende März 2020 hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ein Gesetz beschlossen, wonach Wohnungseigentümer verlangen können, dass der Einbau von Ladevorrichtungen, etwa in der Tiefgarage oder an einem Parkplatz auf dem Gelände ihrer Wohnanlage, vorgesehen wird.
Im Fall von Neubauten haben die Vorbereitungen für die Installation solcher Ladevorrichtungen für E-Fahrzeuge bedeutende wirtschaftliche Auswirkungen. Wer als Käufer einer Eigentumswohnung in Ladeinfrastruktur investieren möchte, kann von beträchtlichen Einsparungen profitieren. Denn werden diese Vorbereitungen bereits während der...