NAPE – und jetzt?
Am 3. Dezember 2014 verabschiedete das Bundeskabinett bekanntlich den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020. In der Tagespresse fand aus dem umfangreichen NAPE-Katalog insbesondere die geplante steuerliche Förderung für Energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen – und hierbei insbesondere für Wärmedämmung – Berücksichtigung. Es hatte schon fast einen satirischen Charakter, dass zwei Tage vorher „Der Spiegel“ mit der provozierenden Titelstory „Volksverdämmung“ Front gegen nahezu jegliche Art der Wärmedämmung im Gebäudebereich machte. Ob dieser zeitliche Zusammenhang geplant und gewollt war, werden wir wohl nie final erfahren. Für unsere Branche stehen, neben der steuerlichen Förderung, ganz andere Themen auf der Positivliste der NAPE-Planung. Endlich bekommt, nach unzähligen gebetsmühlenartigen Sensibilisierungsgesprächen und einer intensiven Lobbyarbeit, der Nichtwohngebäudebereich eine adäquate Position. Dass im CO2-Gebäudesanierungsprogramm 200 Mio. € für die Sanierung von Nichtwohngebäuden eingeplant werden, muss als positives politisches Signal gewertet werden. Auch die Maßnahmen für den Neubau von Gewerbegebäuden, Gebäuden kommunaler und sozialer Einrichtungen sowie die Einführung des Förderstandards Effizienzhaus Plus für den Nichtwohngebäudebereich setzen für uns die richtigen Zeichen. Bei Nichtwohngebäuden, insbesondere bei Hallengebäuden, wird die Förderung ergänzt durch Leitfäden für Neubauten und für die Energetische Bestandsmodernisierung. Mit der für 2015 geplanten „Effizienzstrategie Gebäude“ sollen auch Themen wie Energieberatung und Vereinheitlichung technischer Standards angegangen werden.
Zu den zentralen Sofortmaßnahmen des NAPE zählen
Mit der Einführung des wettbewerblichen Ausschreibungsmodells sollen, so der Plan, Energieeffizienzmaßnahmen gezielt die Projekte fördern, mit denen die höchsten Energieeinsparungen mit dem geringsten finanziellen Einsatz erzielbar sind. Darauf dürfen wir alle wohl gespannt sein.
Nach so viel positiver Einschätzung bleibt nun die Frage der Umsetzung. Wesentliche Elemente des NAPE fallen nun unter den „gewöhnlichen“ Gesetzgebungsprozess. Hoffen wir, dass auf diesem Weg keine Stolpersteine aufgestellt werden und die ehrgeizigen Ziele mit Verve umgesetzt werden. Der BTGA wird insbesondere die neuen Fördermaßnahmen für Nichtwohngebäude unterstützend und – wo notwendig – auch kritisch begleiten.