Klimaschutzprogramm 2030 – und jetzt?
Während sich die Bundesregierung und das Klimakabinett für ihr „Klimaschutzprogramm 2030“ loben, hagelt es von vielen kompetenten Seiten heftige Kritik – und das zu Recht. Statt sich auf eine sinnvolle, zielführende CO2-Lenkungsabgabe zu einigen, verständigten sich Union und SPD auf einen Zertifikatehandel mit Festpreis. Dessen Einführung und Umsetzung wird mit Sicherheit viel, viel Zeit in Anspruch nehmen. Kritisch ist sicherlich auch, dass im Kontext der CO2-Bepreisung keine Differenzierung zwischen den Sektoren „Wärme“ und „Verkehr“ erfolgte. Hier drohen zweifellos unerwünschte Wechselwirkungen zwischen den Sektoren durch die unterschiedlichen Preiselastizitäten und Vermeidungskosten.
Steuerliche Förderung greift zu kurz.
Richtig spannend ist der Punkt „Steuerliche Förderung der ener-getischen Gebäudesanierung“. Im Klimaschutzprogramm findet sich folgende Formulierung: „Die steuerliche Förderung selbstgenutzten Eigentums soll ab dem Jahr 2020 in Ergänzung zur existierenden Förderkulisse als weitere Säule der Förderung eingeführt werden.“ Das lässt zunächst offen, ob es sich um selbstgenutztes Wohneigentum oder generell um Eigentum handelt. Der nächste Satz lautet: „Durch einen Abzug von der Steuerschuld wird gewährleistet, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen von der Maßnahme profitieren.“ Er gibt nahezu unmissverständlich vor, dass es sich um „selbstgenutztes Wohneigentum“ handelt. Offenbar sollen lediglich Selbstnutzer von der Absetzbarkeit der Kosten profitieren. Um die energetische Sanierung allerdings nicht nur punktuell attraktiv zu machen, müssen auch Gebäudeeigentümer entlastet werden, die Gebäude vermieten oder selbst gewerblich nutzen. Es ist ohnehin völlig unverständlich und in hohem Maße kritikwürdig, dass – wie schon so oft – der Nichtwohngebäudebereich nahezu ausgeschlossen wird. Die enormen CO2-Vermeidungspotentiale bei geringen CO2-Vermeidungskosten gerade im Nichtwohngebäudebereich sind bekannt, werden jedoch von der Politik ignoriert. Hier stehen auch für den BTGA noch gewaltige Aufgaben an.
Wann kommt das Gebäudeenergiegesetz?
Und die ganz große Frage: Was passiert eigentlich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)? Nach wie vor ist unklar, wie die Energieeinsparverordnung, das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz und das Energieeinsparungsgesetz zusammengeführt werden sollen. Bereits im Juni 2019 fand die Verbändeanhörung statt, bei der der BTGA auf verschiedene Ungereimtheiten im GEG-Entwurf hingewiesen hatte. Zum Redaktionsschluss dieser tab-Ausgabe stand das GEG zum ersten Mal mit einem festen Termin in der Kabinettzeitplanung. Wir werden sehen, ob es bei diesem Termin bleibt, und wer weiß, vielleicht kommt auch noch ein dritter Entwurf.
Rund um das Klimaschutzprogramm 2030 dürften die nächsten Monate in der Tat spannend werden, denn jetzt gilt es, die vielen einzelnen Programmpunkte in Gesetze zu fassen. Bündnis 90/Die Grünen haben bereits Konfrontation im Bundesrat angemeldet. Auch innerhalb der Großen Koalition sind bei weitem noch nicht alle Streitpunkte ausgeräumt.
Bisher wird über das Klimaschutzprogramm 2030 berichtet, als wäre es ein fertiges Gesetz. Es ist aber kein fertiges Gesetz. Die zuständigen Ressorts müssen all die verschiedenen Maßnahmen erst noch in Gesetzesform gießen. Der BTGA wird auf jeden Fall am Ball bleiben und weiterhin seine Verbesserungsvorschläge auf politischer Ebene kommunizieren.
Der Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder.