Kommentar

Normative Vorschriften und Naturgesetze

Die Menschheit hat die natürlichen Ressourcen auf der Erde ausgereizt. Was können jeder einzelne oder die Gesellschaft tun, um die noch verfügbaren und nutzbaren Ressourcen der Erde für künftige Generationen zu erhalten?

Diese Fragestellung lässt sich nur mit der Anwendung der ökologischen Gesetze beantworten. In den letzten 150 Jahren wurden die ökologischen Gesetze beim Verbrauch von energetischen und stofflichen Ressourcen durch die Menschheit unzureichend bzw. gar nicht beachtet, so dass die Biosphäre vor einem Kollaps steht. Im Folgenden wird die Verbindlichkeit der ökologischen Gesetze und der normativen Vorschriften in Form von Gesetzen, Verordnungen usw. beim Verbrauch von energetischen und stofflichen Ressourcen beschrieben.

Begrifflichkeiten

Energetische Ressourcen sind alle verfügbaren und nutzbaren fossilen, biogenen und regenerativen Energien. Stoffliche Ressourcen sind alle verfügbaren und nutzbaren fossilen und bio­genen Substanzen in der Erde bzw. oberhalb der Erdoberfläche.

Ökologische Grundlage 

Alle Vorgänge des Verbrauchs und der Neubildung von energetischen und stofflichen Ressourcen in der Biosphäre laufen nach folgenden ökologischen Gesetzmäßigkeiten ab: 

Gesetz von der Erhaltung der Energie

Von Robert Mayer wurde das Gesetz formuliert, dass Energie weder entstehen noch verschwinden kann.

Gesetz von der Erhaltung der Masse

Energie und Materie sind durch die von Einstein gefundene Gleichung E = mc² (E = Energie, m = Masse, c = Lichtgeschwindigkeit) verknüpft. Somit entspricht jeder Masse eine Energie und umgekehrt. Masse kann weder entstehen noch verschwinden.

Entropiegesetz

Es beschreibt eine bestehende Unordnung in einem System. Mit der Zunahme eines Verbrauchs von energetischen und stofflichen Ressourcen nimmt nach dem Entropiegesetz die Schadstoffbelastung in der Biosphäre zu.

Die in den Gesetzen enthaltene natürliche Gleichgewichtsbedingung zwischen Verbrauch und Neubildung von natürlichen Ressourcen bildet mit dem dazugehörigen Entropiegesetz die rechtliche Grundlage für alle natürlichen Vorgänge in der Bio­sphäre. Der Umgang mit den natürlichen Ressourcen ist in verschiedenen normativen Vorschriften in Form von Gesetzen, Verordnungen usw. festgeschrieben. Eine Bewertung lässt sich anhand dieser vornehmen.

Unterschied

Der Unterschied zwischen den ökologischen Gesetzen und den normativen Vorschriften besteht darin, dass ein Naturgesetz gegenüber normativen Vorschriften unveränderbar und nicht an Zeit und Raum gebunden ist. Vorschriften beruhen auf Erfahrungen beim Umgang mit den energetischen und stofflichen Ressourcen. Sie sind veränderbar und nicht an Zeit und Raum gebunden.

Vorschrift

Zur Bewertung von Sachverhalten beim Umgang mit den energetischen und stofflichen Ressourcen werden Vorschriften in Form von Gesetzen, Regelungen, Verordnungen, Satzungen usw. erlassen. Diese Vorschriften enthalten technische und ökonomische Sachinhalte (z. B. EnEV).

Die inhaltliche Ausgestaltung von Vorschriften erfolgt auf der Grundlage von Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20a Grundgesetz als Norm zur Begrenzung bzw. einer Vermeidung von Gefahren (Schutznorm).

Satz 2 lautet: Sie (die Würde des Menschen) zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. 

Schützen heißt Gefahrenabwehr und bezieht sich auf die Festlegung von Grenzbedingungen und deren Einhaltung. Die inhaltliche Beschreibung erfolgt nach vorgefundenen Sachverhalten und beinhaltet in der Regel technische und ökonomische Sachverhalte. Zu achten heißt, die bestehenden Bedingungen sind einzuhalten. 

Artikel 20a lautet: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Artikel 20 a beruft sich auf Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz und ist somit der Hinweis zur Anwendung und Einhaltung der ökologischen Gesetze.

Ökologische Gesetze

Verfassungsrechtlich ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz als Grundrecht festgeschrieben. Die Bewahrung von Leben und körperlicher Unversehrtheit ist nur durch den Umgang mit energetischen und stofflichen Ressourcen auf der Grundlage der ökologischen Gesetze möglich.

Grundsatz

Normative Vorschriften dürfen nicht gegen Naturgesetze verstoßen, denn nur mit ihnen ist die Sicherstellung eines natürlichen Gleichgewichtes möglich.


Rechtliche Bindung an die ökologischen Gesetze

Grundsatz

Verfassungsrechtlich ist die rechtliche Bindung von Gesetzen in Artikel 1 Abs. 3 Grundgesetz geregelt: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Die ökologischen Gesetze sind nach Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz auch ein Grundrecht der Menschheit und dürfen daher nicht außer Acht gelassen werden.

Der Begriff „unmittelbar geltendes Recht“ steht für die Durchsetzung eines bestehenden Rechts der Biosphäre zum Zweck ihrer Erhaltung. 

Normative Vorschrift

Die inhaltliche Aussage einer normativen Vorschrift muss nicht den Inhalten der ökologischen Grundgesetze entsprechen, sondern nur Maßnahmen zur Gefahrenabwehr beschreiben. Es besteht keine inhaltliche Übereinstimmung zwischen den ökologischen Gesetzen und den Vorschriften.

Fazit

Vorschriften besitzen kein bindendes Recht und eignen sich daher nicht für eine rechtliche Bewertung beim Umgang mit den energetischen und stofflichen Ressourcen. Die vorgegebene Ordnung der Biosphäre in Form der ökologischen Gesetze ist zu akzeptieren und deren Anwendung zwingend geboten.

H. Timm, Planung und Überwachung von HLS-Anlagen und Energieberatung, 19273 Tripkau

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