„Populäre Rechtsirrtümer am Bau“
In einem Webinar zum Thema „Populäre Rechtsirrtümer am Bau“ erläuterte der Rechtsanwalt Dr. Harald Scholz am 14. Februar 2017 online drei Beispiele zu Fragestellungen, mit denen er in seinem täglichen Alltag immer wieder konfrontiert wird. Der regelmäßige Autor der tab-Kolumne „Baurecht“ erläuterte die drei Themen „Verdeckter Mangel – 30 Jahre Gewähr“, „Hat der Bauleiter verbindlich beauftragt?“ und „Eingriff in das Werk – Gewährleistung erloschen“ und gab dazu anschaulich erklärte Tipps für den beruflichen Alltag.
Spannend an der Baubranche findet Dr. Harald Scholz, dass Fragestellungen immer wieder in ähnlicher Weise auftreten. Diese sind zugleich eine wichtige Motivation für ihn, die Kolumne „Baurecht“ in der tab mit Fragestellungen aus dem Alltag eines Anwalts zu bereichern. Daher können dort auch in Zukunft regelmäßig weitere Fälle aus der Praxis nachgelesen werden. Das Webinar bot dazu ergänzend einen guten Zeitrahmen, um sich in einer halben Stunde intensiv mit dem Thema „Populäre Rechtsirrtümer am Bau“ zu beschäftigen.