Qualität im Fernwärmeleitungsbau
Für eine sichere Versorgung im Bereich „Fernwärme“ ist unter anderem ein technisch einwandfreies Rohrleitungsnetz unerlässlich. Aus diesem Grund müssen insbesondere die Versorgungsunternehmen hohe Anforderungen an die Qualität der Installation, der Instandhaltung oder der Reparatur ihrer Netze erfüllen.
Diese Arbeiten führen die Versorger meist nicht selbst durch, sondern delegieren sie an Fremdunternehmen. Der AGFW e.V. hat deshalb unter Mithilfe auch des BTGA bereits vor einigen Jahren ein Qualifikationsverfahren für Rohrleitungsbauunternehmen entwickelt – die Zertifizierung nach Arbeitsblatt AGFW FW 601. Dieses wird seitdem kontinuierlich weiterentwickelt.
BTGA zertifiziert Rohrleitungsbauunternehmen
Rohrleitungsbauunternehmen werden auf der Grundlage dieses Arbeitsblattes durch den BTGA auf ihre fachliche Eignung in diesem besonderen Sektor des Wärmemarktes geprüft und im Erfolgsfall zertifiziert. Diesen Qualifikationsnachweis erhalten nur Unternehmen, die erd- und freiverlegte Fernwärme-Rohrleitungen fachgerecht und betriebssicher nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erstellen können. Auftraggeber können anhand des Zertifikats die Fachkunde, die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit des Unternehmens erkennen. Gegenüber öffentlichen Auftraggebern dient das Zertifikat als Nachweis der Eignung.
Das Zertifikat nach Arbeitsblatt AGFW FW 601 gilt für fünf Jahre. Mittels Rezertifizierung kann es jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden. Um die unterschiedlichen Qualifikationsanforderungen zu differenzieren, wird in die Gruppen FW1 bis FW3 unterteilt.
Die Untergliederung erfolgt nach Heizmedium, Nennweite, Auslegungstemperatur und Auslegungsdruck. Außerdem wird nach den Mediumrohrwerkstoffen Stahl (st), Kupfer (cu) und Kunststoff (ku) unterschieden.
Weitere Information zum Zertifizierungsverfahren, die Antragsunterlagen und eine Auflistung der zertifizierten Firmen erhalten Sie bei der Zertifizierungsstelle des BTGA unter .
Nennweiten, aller Auslegungstemperaturen und
aller Auslegungsdruckstufen (FW1 st, FW1 cu, FW1
ku); als Zusatzgruppe kann Dampf beantragt werden
≤ DN 250, Auslegungstemperaturen TA ≤ 140 °C und
Auslegungsdrücken pA ≤ PN 25 (FW2 st, FW2 cu,
FW2 ku)
≤ DN 100, Auslegungstemperaturen TA ≤ 110 °C
und Auslegungsdrücken pA ≤ PN 16 (FW3 st,
FW3 cu, FW3 ku)