Vertrags- und Nachtragsmanagement am Bau
26. April 2017/Wuppertal
Das Expertenseminar vermittelt unter Berücksichtigung der Neuregelungen für die Aufstellung der Leistungsbeschreibung die Frage, wer das „Bausollrisiko“ trägt und ob und inwieweit eine Risikoverlagerung auf den Auftragnehmer stattfinden darf. Risiken gibt es in der Planung, bei Klauseln wie schlüsselfertig, funktional, komplett, sowie insbesondere bei der Koordination und den Bodenverhältnissen. Daraus resultieren oft Nachtragsstreitigkeiten, die zu „Behinderungsnachträgen“ oder „Erschwernisnachträgen“ (Boden) führen. Ist die Kalkulation vorzuschreiben oder gelten ortsübliche, tatsächliche Preise? Die neueste BGH-Rechtsprechung, auch zur Sittenwidrigkeit von Preisen, wird behandelt.