Vertrags- und Nachtragsmanagement am Bau
21. November 2016/Wuppertal
Das Expertenseminar vermittelt unter Berücksichtigung der Neuregelungen in VOB/A und VOB/B für die Aufstellung der Leistungsbeschreibung die Frage, wer das sogenannte „Bausollrisiko“ trägt und ob und inwieweit eine Risikoverlagerung auf den Auftragnehmer stattfinden darf. Risiken gibt es in der Planung, bei Klauseln wie schlüsselfertig, funktional, komplett sowie insbesondere bei der Koordination und den Bodenverhältnissen. Daraus resultieren oft Nachtragsstreitigkeiten, die zu „Behinderungsnachträgen“ oder „Erschwernisnachträgen“ (Boden) führen. Ist die Kalkulation vorzuschreiben oder gelten ortsübliche, tatsächliche Preise? Die neueste BGH-Rechtsprechung, auch zur Sittenwidrigkeit von Preisen, wird behandelt.