Dornbracht-Beschwerde vom BGH abgewiesen
Stellungnahmen von Reuter und Dornbracht 08.10.2014Das Mönchengladbacher Familienunternehmen Reuter wertet die am 23. September 2014 vom Bundesgerichtshof (BGH) abgewiesene Beschwerde des Armaturenherstellers Dornbracht gegen eine Entscheidung des OLG Düsseldorf als vollen Erfolg. Damit sei ein jahrelanger Rechtsstreit entschieden, der mit einem Urteil des OLG Düsseldorf endete. Laut Reuter wurde Dornbracht zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt, da das Unternehmen den Verkauf seiner Produkte im Internet mit Hilfe von wettbewerbswidrigen Vertragsklauseln unterbinden wollte. Zudem sei festgestellt worden, dass nicht nur das Unternehmen Dornbracht, sondern speziell der Geschäftsführer Andreas Dornbracht persönlich für den vollen Betrag haftet. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13. November 2013 sei damit in vollem Umfang rechtskräftig.
Das OLG Düsseldorf hatte Reuter inklusive Zinsen rund 1 Mio. € Schadenersatz zugesprochen. Mit der so genannten „Fachhandelsvereinbarung“ habe der Armaturenhersteller Dornbracht Großhändlern zwischen 2008 und 2011 laut einer Reuter-Pressemitteilung spezielle Rabatte gewährt, wenn und soweit diese sich verpflichteten, Dornbracht-Produkte nicht an Onlinehändler zu liefern. In der „Fachhandelsvereinbarung“ hatten die Richter, so das Unternehmen weiter, einen bezweckten und vorsätzlichen Verstoß gegen das Kartellrecht erkannt. Das Verfahren behandelte zwar nicht die Frage eines möglichen Schadenersatzes für die Jahre nach 2011, aber durch die jetzige Entscheidung sei der Weg frei, auch für die Zeit nach 2011 Schadenersatz einzufordern.
Dornbracht nimmt wie folgt Stellungnahme zur BGH Entscheidung:
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. September 2014, die uns in dieser Woche bekannt gegeben wurde, nehmen wir zur Kenntnis. Die Zurückweisung unserer Nichtzulassungsbeschwerde entspricht zwar nicht unseren Erwartungen, dennoch betrachten wir damit den Rechtsstreit als beendet. Wir sind im Übrigen davon überzeugt, dass der Markt und damit unsere Kunden sich weiterhin bewusst für die lokalen Fachbetriebe entscheiden werden. Diese sind hervorragend qualifiziert, langjährig erfahren und überzeugen mit entsprechenden Referenzen vor Ort. Die sich diesbezüglich in der Gesellschaft wandelnde Stimmung und das verstärkt wieder aufkeimende Bewusstsein für lokale Geschäfte und die dort besonders persönliche und individuelle Beratung sowie den After-Sales-Service, werden vermehrt als besonderer Wert erkannt.