Förderprogramme für die Heizungssanierung - Einzelnmaßnahmen gestrichen
Im Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) stehen nach der Aufhebung einer Haushaltssperre wieder Fördermittel zur Verfügung. Damit haben Hausbesitzer erneut die Möglichkeit, den Staat an ihrer Investition in klimaschonende Heiztechnik zu beteiligen. Unter anderem werden im MAP Heizungsmodernisierungen mit Einbindung von Solarwärmeanlagen und der gleichzeitige Einbau von Brennwertgeräten bezuschusst. Zuständig für die Bearbeitung der Förderanträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Nach einer Anpassung der Förderrichtlinie des MAP werden nur noch Solaranlagen gefördert, die auch zur Heizungsunterstützung genutzt werden. Für jeden Quadratmeter Kollektorfläche gibt es nun 90 €, ferner 50 € für eine besonders sparsame Solarpumpe. Wird gleichzeitig ein alter Heizkessel durch ein Brennwertgerät ersetzt, kommen 400 € als Kesseltauschbonus hinzu.
Bei der Installation einer 12 m2 großen Solarwärmeanlage und der gleichzeitigen Erneuerung des Heizkessels auf Brennwerttechnik können Modernisierer also insgesamt 1530 € einkalkulieren: 400 € Kesseltauschbonus, 1080 € Solarförderung und 50 € für die effiziente Solarpumpe.
KfW unterstützt Heizungsmodernisierung
Alle anderen Maßnahmen zur Heizungsmodernisierung – von der Erneuerung des Heizkessels über die nachträgliche Installation einer Solaranlage bis hin zur Kombination aus Öl-Brennwerttechnik mit Solarthermie zur Warmwasserbereitung – werden über das KfW-Programm „Wohnraum Modernisieren“ (Programm 141) gefördert. Dort können Immobilienbesitzer zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden beantragen.