Hygiene-Konformitätsprüfung bestanden
DFLW zertifiziert Kühlturm-BaureiheIm Rahmen der „KTK Kühlturmtage“ am 21. und 22. Oktober 2013 unter dem Leitthema „Effiziente und hygienische Kühlturmanlagen“ bestätigte der DFLW (www.dflw.de) dem Unternehmen KTK Kühlturm Karlsruhe GmbH, dass dessen Baureihe „KAVH“ die Hygiene-Konformitätsprüfung bestanden hat.
Das vom DFLW vergebene Zertifikat hat einen aktuellen Hintergrund: Aufgeschreckt durch die Krankheits- und Todesfälle in Warstein und Ulm aufgrund von Legionellen stehen Verdunstungs-Rückkühlwerke und deren bestimmungsgemäßer Betrieb nicht nur im Fokus der Experten – auch Staatsanwälte sind alarmiert.
Da überall, wo Wasser in eingeblasener oder angesaugter Luft versprüht oder eingebracht wird, damit zu rechnen ist, dass im Luftstrom Wassertröpfchen (Bioaerosole) mitgerissen werden, obliegt dem Betreiber und dem Hersteller solcher Anlagen die Durchführung einer hygienerelevanten sicherheitstechnischen Bewertung.
Wie diese Bewertung aussehen sollte, das hat der DFLW mit dem neuen Zertifikat vorgegeben. Im Rahmen der Hygiene-Konformitätsprüfung wurden die gängigen Vorgaben der VDI 6022, SWKI VA 104-01 und der VDI 3803 geprüft. Ferner wurde erstmals ein Audit für ein Sicherheitsmanagement gemäß HAZOP durchgeführt (Hazard and Operability Studies – Gefährdungs- und Betreibbarkeitsuntersuchungen).
Der DFLW legt dabei vor allem großen Wert auf Managementprozesse, die in den Manuals fest vorgegeben sein müssen. Im Unterschied zu herkömmlichen Hygienezertifikaten werden hier auch Bewertungen des Betriebsrisikos mit einbezogen.
Dahinter steht die Überzeugung des DFLW: Kein Zertifikat kann einen „aerosolfreien Betrieb“ einer Maschine testieren, die potentiell die Umgebung mit gesundheitsbeeinträchtigenden Keimen gefährdet. Vor allem der bestimmungsgemäße Betrieb muss unter ungünstigsten Betriebsbedingungen bewertet werden. Untersuchungsergebnisse, die nicht unter Betriebsbedingungen ermittelt werden, können und dürfen nicht für „Absolut-Aussagen“ herangezogen werden. Gutachten sind nur für die untersuchten Betriebsbedingungen heranzuziehen. Werden z.B. für den Betrieb Chemikalien (Korrosionsinhibitoren, Biozide, Härtestabilisierungsmittel und Algizide) eingesetzt und vorgeschrieben, sind Gutachten, die Untersuchungen mit unbehandeltem Wasser durchführen, sicherlich nicht zielführend.
Besonders hervorzuheben für die zertifizierte Anlagenbaureihe KAVH ist, dass für den Feuchtbetrieb ausschließlich chemikalienfreies Wasser ohne Rezirkulation zum Einsatz kommt. Das Mehrfachbarrieren-System besteht aus geprüften Materialien (z.B. Edelstahl, gemäß W270 geprüfte Dichtungen aus der Lebensmittel-Branche) und zeichnet sich durch das totvolumenarme und auf sehr gute Entleerbarkeit hin konstruierte Fluidsystem aus.
Fazit
Die Hygiene-Konformitätsprüfung des DFLW gibt dem Betreiber eines Kühlturms ein hohes Maß an betrieblicher und juristischer Sicherheit. Wichtig ist darüber hinaus, dass der Betreiber selbst eine Risikobewertung (hinsichtlich Aufstellungsort, Umgebung, Zugangskontrollen, Betriebs-, Wartungs- und Reinigungsanweisungen, Verantwortungsdelegation u.v.m.) durchführen muss. Denn in Analogie zum TÜV-Prüfzeichen beim Auto wird mit dem Hygienezertifikat des DFLW zwar die Funktion von „Bremsen und Technik“ geprüft. Die Einhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs (Einhaltung der Straßenverkehrsordnung) kann aber nur der Betreiber realisieren.