NAPE am 3. Dezember 2014 beschlossen
Branchenstatements aus den Verbänden 04.12.2014Am 3. Dezember 2014 hat das Bundeskabinett im Rahmen der Energiewende den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen. Zudem wurde der Erste Fortschrittsbericht zur Energiewende veröffentlicht (BMWI).
Der Geschäftsführer der Repräsentanz der Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) Berlin Günther Mertz nahm dazu Stellung:
„Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung begrüßen die Beschlüsse des Bundeskabinetts zur Energieeffizienz. Besonders erfreulich ist, dass sich die Bundesregierung auf die geplante steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierungen verständigen konnte. Die TGA-Verbände appellieren jetzt an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und an die Mitglieder des Bundesrates, diesen steuerlichen Anreizen im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht zu widersprechen. Wird die steuerliche Förderung erneut zu Fall gebracht, dann führt dies wieder zu einer Haltung des Abwartens – dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen werden erneut auf die lange Bank geschoben. Zudem müssen Anreize für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden entwickelt werden.“
Stellungnahme des BDH Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Kabinetts vom heutigen Tage ausdrücklich. Die steuerliche Abschreibung ist ein wichtiger Impuls für den Wärmemarkt. Dieser ist seit Jahren durch einen geradezu zementierten Modernisierungsstau gekennzeichnet. 75 % der rund 20 Mio. Heizungen sind veraltet und verbrauchen zu viel Energie. Im Wärmemarkt liegen enorme Energie- und CO2-Einsparpotentiale brach. Ohne deren Hebung kann die Energiewende nicht gelingen“, erklärt Manfred Greis, Präsident des BDH. Mit dem heutigen Beschluss fasst die Bundesregierung die wohl wichtigste Säule der Energiewende ins Auge, die Energieeffizienz. „Würde der veraltete Anlagenbestand auf Vordermann gebracht, könnten 13 % des deutschen Endenergieverbrauchs eingespart werden. Daher ist die Entscheidung der Regierung richtig, Modernisierungsmaßnahmen steuerlich zu fördern“, so Andreas Lücke, BDH-Hauptgeschäftsführer. Insbesondere begrüßt der Verband, dass die steuerliche Förderung auch Einzelmaßnahmen umfasst. Die gesamthafte Gebäudesanierung in einem Zug könnte finanziell lediglich von 3 Prozent der Hauseigentümer gestemmt werden. Daher ist es notwendig, auch Einzelmaßnahmen zu fördern. Mit einem Investitionsvolumen von 10.000 bis 25.000 €, etwa durch die Modernisierung der Heizungsanlage, kann ein Investor bereits Energieeinsparungen in einer Größenordnung von bis zu 40 % realisieren.
Stellungnahme der Figawa
Der Sanierungsstau, der im Bereich der Nichtwohngebäude in Gewerbe und Industrie seit vielen Jahren besteht, kann jetzt aufgelöst werden. Mit der Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms auf 2 Mrd. € bis 2018 im NAPE hat die Bundesregierung endlich den entscheidenden Schritt getan, um die bisher brachliegenden Energieeffizienz-Potentiale in den rund 420.000 Hallengebäuden in Deutschland zu heben“, erklärte Gotthard Graß, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e.V. (figawa). Er ist überzeugt, dass die Kombination von Förderung durch die KfW und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten die dringend erforderlichen Investitionen in Anlagentechnik inklusive Heizung, Klima, Beleuchtung, Lüftung und Warmwasser, in MSR-Technik in Hallengebäuden ankurbeln wird. Dezentrale Heizungs- und Kühlsysteme könnten sich nach den Worten von Graß dabei als Schlüssel zum Erfolg für Energieeffizienz im Hallenbau erweisen. „Die Systeme unserer Mitglieder bieten für Planer und Architekten ebenso wie für Bauherren und Investoren kostengünstige, sichere und nachhaltige Lösungen“, erklärte Gotthard Graß weiter.
Stellungnahme des DEPV (Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V.)
Die Maßnahmen sind aus Sicht des DEPV zu stark auf Dämmung und Effizienz und zu wenig auf den Umbau des Wärmemarktes ausgerichtet. Sie werden den Herausforderungen der Energiewende am Wärmemarkt nicht gerecht und auch nicht den gegenwärtigen, weltpolitisch gesteuerten Tiefpreisentwicklung bei den fossilen Energien. Diese erforderten eine deutlich stärkere Schwerpunktsetzung auf erneuerbare Energien am Wärmemarkt, wie der Vorsitzende des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes e.V. (DEPV), Andreas Lingner, in Berlin betonte.
Stellungnahme des IWO (Institut für Wärme und Oeltechnik)
Prof. Christian Küchen, Geschäftsführer des IWO, schreibt in seinen Kommentar: „Zu Recht loben Branchenverbände und sogar Oppositionspolitiker sowie Leitmedien diesen Teil des Aktionsplans Energieeffizienz. Der Gebäudebestand erhält im Großprojekt Energiewende endlich einen höheren Stellenwert. Und die seit langem geforderte steuerliche Förderung von Maßnahmen wie Heizungsmodernisierung, Fensteraustausch oder Dämmung wird kommen, sofern Bund und Länder sich in der Frage der Kostenaufteilung einigen. Jetzt kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen an. Soll die neue Förderkomponente die energetische Sanierung tatsächlich beflügeln, muss sie technologieoffen und in der Höhe attraktiv sein, damit die Hausbesitzer investieren. Laut NAPE sollen Einzelmaßnahmen und Gesamtmaßnahmen über zehn Jahre durch einen progressionsunabhängigen Abzug von der Steuerschuld gefördert werden. Die Fördervoraussetzungen will die Regierung am aktuellen CO2-Gebäudesanierungsprogramm ausrichten. Das beinhaltet u. a. einen Zuschuss von 10 % auf die Investitionskosten bei Einzelmaßnahmen wie der Heizungssanierung. Insofern wäre ein Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 10 % der Investitionskosten schlüssig.
Allerdings: Der Austausch eines veralteten Heizkessels durch ein Öl- oder Gasbrennwertgerät kostet durchschnittlich 9000 €. Kommt es zum 10-%-Steuerabzug, könnte der Eigentümer seine Steuerschuld um 900 € reduzieren. Über zehn Jahre verteilt wären das 90 € pro Jahr. Ob das ein attraktiver Anreiz ist, der deutlich mehr Eigentümern motiviert als bislang, ist eher fraglich. Mitnahmeeffekte wären dagegen garantiert.“