Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz
FGK, BDH und BWP begrüßen Entwurf 13.11.2014Seit dem 11. November 2014 steht der Entwurf zum Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz, kurz NAPE.
Stellungnahme des FGK
Neben den geplanten Steueranreizen für energetische Sanierungsmaßnahmen sieht der Fachverband Gebäude-Klima e.V. (www.fgk.de) insbesondere die Fokussierung auf den Nichtwohngebäudebereich positiv. Auch die Absicht, neben individuellen Sanierungsfahrplänen den Funktionen der Gebäude und den Bewohnern Rechnung zu tragen, wird begrüßt. Diese muss nun ebenso konkret mit Leben gefüllt werden wie die angekündigte Verbesserung beim Vollzug der Energieeinsparverordnung (EnEV). FGK-Geschäftsführer Günther Mertz kommentiert den NAPE-Entwurf wie folgt: „Mit der Erhöhung der Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden setzt Bundeswirtschaftsminister Gabriel auf das richtige Pferd. Denn in den rund 1,8 Mio. Büros, Schulen, Krankenhäusern und anderen Nichtwohngebäuden in Deutschland werden enorme Mengen an Energie eingesetzt – oftmals noch ineffizient. Die Maßnahmen im NAPE sind dazu geeignet, dies zu ändern. Dabei muss zwingend berücksichtigt werden, dass Gebäude nicht nur zum Energiesparen errichtet werden. Deshalb müssen der Ankündigung, den Funktionen von Gebäuden und den Bewohnern Rechnung zu tragen, nun Taten folgen. Auch die Strategie „Klimafreundliches Bauen und Wohnen“ des Bundesumweltministeriums will vermeidbare gesundheitliche Risiken, z.B. durch Schadstoffe in der Innenraumluft, beachten. Nichts wäre dazu geeigneter, als ein verpflichtendes Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 in der EnEV zu verankern.“
Stellungnahme des BDH
Auch der Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (www.bdh-koeln.de) wertet den Entwurf als große Chance für die überfällige Umsetzung der Wärmewende. „Mit der Aufnahme steuerlicher Anreize für Effizienzmaßnahmen im Gebäudebestand in das NAPE setzt die Bundesregierung auf das wohl effektivste Instrument für die Umsetzung der Wärmewende“, so Manfred Greis, Präsident des BDH. „Wir sehen einen breiten Konsens der Befürworter steuerlicher Anreize aus Politik und Wirtschaft. Wir begrüßen, dass analog zur KfW auch Einzelmaßnahmen einbezogen werden, um private Investoren finanziell nicht zu überfordern“, ergänzt Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer des BDH. Unter Einzelmaßnahmen seien zum einen die Heizungsmodernisierung und zum anderen einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle wie z.B. die Fassadendämmung, die Erneuerung des Dachs oder der Austausch der Fenster zu verstehen.
Die entschiedene Unterstützung der steuerlichen Anreize durch den Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel und alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen sieht der BDH als gute Basis für eine finale positive Entscheidung über die steuerlichen Anreize im Bundeskabinett Anfang Dezember.
Stellungnahme des Bundesverband Wärmepumpe (BWP)
Der BWP sieht positive Ansätze bei den neusten Plänen der Bundesregierung zu Energieeffizienz und Klimaschutz. Bei der Eröffnung des 12. Forums Wärmepumpe am Donnerstag vergangener Woche begrüßte die Branche insbesondere die Ankündigung von Steuerabschreibung für Gebäudesanierung – und mahnt die Bundesländer, sich nicht zu verweigern. BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski begrüßt das Papier und fordert die Bundesländer auf, dem Projekt zuzustimmen. „Es freut mich, dass dem Thema Effizienz endlich die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet wird. Nun muss die Politik aber liefern, vor allem bei den Steuerabschreibungen. Seit Jahren werden die Verbraucher verunsichert, weil diese Maßnahme generell unterstützt und immer wieder gefordert, aber niemals eingeführt wurde.“ Sollte auch dieser neue Anlauf am Widerstand der Bundesländer scheitern, wäre das ein geradezu katastrophales Signal für die Energiewende im Wärmemarkt, so der BWP-Mann, der erläutert, ein wiederholtes Scheitern nach der x-ten Ankündigung sei viel schlimmer, als überhaupt nichts zu tun.
Aus dem Entwurf
Der NAPE-Entwurf sieht vor, als Sofortmaßnahme ein KfW-Förderprogramm für den Neubau und die Sanierung energieeffizienter Nichtwohngebäude einzuführen und dafür rund 200 Mio. € jährlich bereitzustellen. Dabei soll u.a. ein Förderstandard „Effizienzhaus Plus“ etabliert werden. Die noch auszuarbeitende „Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG)“ soll neben individuellen Sanierungsfahrplänen für Wohn- und Nichtwohngebäude „auch den Funktionen der Gebäude und den Bewohnern Rechnung tragen“. Im Zuge der ESG soll außerdem das Energieeinsparrecht weiterentwickelt werden, heißt es im NAPE-Entwurf. Es sieht dazu etwa einen Abgleich des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) mit der EnEV vor. Gemeinsam mit den Ländern soll auf eine Verbesserung des EnEV-Vollzugs hingewirkt werden. Dieser findet insbesondere in Nichtwohngebäuden mit Hinblick auf die energetische Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 EnEV kaum statt, wie eine Studie im Auftrag des FGK ergeben hatte.
Das Bundeskabinett will den NAPE am 3. Dezember 2014 verabschieden, danach werden sich Bundestag und Bundesrat damit befassen.