Neue Schwellenwerte
Europaweite öffentliche AuftragsvergabeFür die Vergabe von Energiedienstleistungs-Aufträgen für öffentliche Liegenschaften besteht eine Ausschreibungspflicht. Am 21. März 2012 wurden durch die „Fünfte Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)“ neue Schwellenwerte für eine europaweite öffentliche Auftragsvergabe festgelegt.
Dies hat direkte Auswirkungen auf die Ausschreibungspraxis für Energiedienstleistungen. Die EU-Schwellenwerte für die Abgrenzung nationaler oder europäischer Angebotseinholung gliedern sich folgendermaßen:
für den Bereich der Bauaufträge nach VOB
5.000.000 €
für den Bereich der Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach VOL
a) bei öffentlichen Auftraggebern, die nicht unter b) bis c) genannt sind
200.000 €
b) bei Sektorenauftraggebern
400.000 €
c) im Geltungsbereich der Verteidigungs- und Sicherheitsvergaberichtlinie
400.000 €
d) bei Obersten oder Oberen Bundesbehörden sowie
vergleichbaren Bundeseinrichtungen
130.000 €
Der VfW hat seinen Ausschreibungleitfaden für Energieliefer-Contracting dahingehend angepasst. Der Leitfaden ist kostenlos auf der Internetseite des Verbandes unter www.energiecontracting.de zu beziehen.