Neue Schwellenwerte

Europaweite öffentliche Auftragsvergabe

Für die Vergabe von Energiedienstleistungs-Aufträgen für öffentliche Liegenschaften besteht eine Ausschreibungspflicht. Am 21. März 2012 wurden durch die „Fünfte Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
neue Schwellenwerte für eine europaweite öffentliche Auftragsvergabe festgelegt.
 
Dies hat direkte Auswirkungen auf die Ausschreibungspraxis für Energiedienstleistungen. Die EU-Schwellenwerte für die Abgrenzung nationaler oder europäischer Angebotseinholung gliedern sich folgendermaßen:
 
für den Bereich der Bauaufträge nach VOB

5.000.000 €
 
für den Bereich der Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach VOL
a) bei öffentlichen Auftraggebern, die nicht unter b) bis c) genannt sind

200.000 €

b) bei Sektorenauftraggebern                                                                    

400.000 €
c) im Geltungsbereich der Verteidigungs- und Sicherheitsvergaberichtlinie           

400.000 €
d) bei Obersten oder Oberen Bundesbehörden sowie
vergleichbaren Bundeseinrichtungen                                                            

130.000 €
 
Der VfW hat seinen Ausschreibungleitfaden für Energieliefer-Contracting dahingehend angepasst. Der Leitfaden ist kostenlos auf der Internetseite des Verbandes unter www.energiecontracting.de zu beziehen.
 

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