Trinkwasserhygiene und Messing-Sanitärwerkstoffe
Aus „Forum pro Aqcua“ wurde „Forum GMS“Am 13. Juni 2013 fand im Mainzer Hilton Hotel die Fachtagung „Forum GMS“ zum Thema Trinkwasser und Werkstoffe der Gütegemeinschaft Messing-Sanitär e.V. (www.messing-sanitaer.de) statt. Obwohl die Veranstaltung unter dem Namen „Forum GMS“ Premiere feierte, setzte sie die Tradition der sechs Veranstaltungen des „Forum pro Aqcua“ fort. Mit der neuen Bezeichnung bleibt die bewährte Ausrichtung und Konzeption des Vorgängerforums bestehen; die Namensänderung hebt die Tagung auf eine neue Ebene – entsprechend der an Bedeutung gewinnenden Thematik. „Es ist zusammengewachsen, was zusammen gehört“ brachte es GMS-Geschäftsführer Hilbert Wann während der Veranstaltung in Mainz auf den Punkt.
Die GMS, zu deren Mitgliedern Hersteller von Bauteilen aus Messing für die Gas- und Trinkwasserinstallation sowie die das Vormaterial (Messingstangen und -hohlstangen) produzierenden Halbzeugwerke gehören, bietet als Organisator des Forums nun eine übergreifende Plattform für den fachlichen Austausch.
Beim „Forum GMS“ in Mainz wurden die Auswirkungen der Vorgaben der Trinkwasserverordnung bezüglich der Werkstoffe besonders intensiv von den ca. 75 Teilnehmern diskutiert. Die aktuelle Positivliste des Umweltbundesamtes (UBA), die „hygienisch geeignete metallene Werkstoffe“ empfiehlt, stand dabei im Fokus. Die wichtigste Neuerung: Mit der Reduktion des Grenzwertes von Blei im Trinkwasser auf 10 μg/l wird diese Liste ab dem 1. Dezember 2013 als „Bewertungsgrundlage“ veröffentlicht. Damit wird die Werkstoffliste des UBA mehr als einen Empfehlungscharakter haben.
Genau zwei Jahre nach diesem Stichtag, ab dem 1. Dezember 2015, soll die UBA-Liste dann als Grundlage für die Zulassung von Sanitärwerkstoffen rechtsverbindlich werden – mit entsprechenden Sanktionen bei Verstößen. Für das Handwerk bedeutet dies, besonderes Augenmerk darauf zu legen, ob bestimmte Werkstoffe zukünftig noch verbaut werden dürfen. Die Gefahr besteht, dass Material, das sich z.B. dann noch im Lager befindet, bei einem negativen Prüfergebnis des Werkstoffes nicht mehr verbaut werden darf. Die Konformität der Produkte sollten sich die Handwerker zu ihrer eigenen Rechtsicherheit am besten von den jeweiligen Herstellern bestätigen lassen und im Zweifel auf den Einbau verzichten.