Asbest – ein Hemmschuh der Energiewende?
Die Energiewende ist in vollem Gange; sie ist notwendig und für das Erreichen der gesteckten Klimaziele unabdingbar. Die im September mit der Stimmenmehrheit der Ampelkoalition verabschiedete Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) definiert in diesem Zusammenhang weitere Bedingungen zur Abkehr von fossilen Energieträgern. Sie gilt allerdings zunächst nur für den Neubau.
Der fortschreitende Klimawandel kann aber nur dann verlangsamt werden, wenn im Gebäudebestand die notwendigen energetischen Sanierungen stattfinden. Hier wurde und wird auch schon etwas getan, wenn auch vergleichsweise zögerlich. Das gilt besonders für die Bestandsgebäude der öffentlichen Hand.
Bei der Sanierung droht Ungemach
Wer nun aber loslegen und beispielsweise sein Wohngebäude energetisch sanieren möchte, dem könnte Ungemach drohen. Damit sind nicht die derzeit hohen Baukosten und Zinsen gemeint, sondern ein besonderes Problem, das in vor 1993 errichteten Häusern auftreten kann: Asbest im Gebäude!
Asbest wurde vor 1993 häufig verbaut. Es galt als eine Art Wunderfaser, da sie säurebeständig, isolierend, wasserabstoßend und nicht brennbar ist. Außerdem ist das Material gleichzeitig zugfest und elastisch.
Solange Asbest in einem Gebäude fest verbaut ist, besteht auch meist keine Gefahr. Gefährlich wird es allerdings, wenn asbesthaltiges Material bearbeitet wird. Solche Arbeiten fallen regelmäßig bei Sanierungen an: Fliesen werden abgeschlagen, Wände werden geöffnet, Rohrleitungen neu verlegt usw. Dabei können dann unzählige Asbestfasern abgelöst und durch vor Ort Tätige eingeatmet werden. Das kann erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen, da diese Fasern vom menschlichen Organismus nicht abgebaut werden können. Sie können sich in der Lunge einnisten und sogar noch nach Jahrzehnten bösartige Geschwüre bzw. eine Asbestose hervorrufen. Angesichts dieser schrecklichen Szenarien kann jedem Bauherrn, der eine vor 1993 errichtete Immobilie sanieren will, nur geraten werden, frühzeitig entsprechende Prüfungen vornehmen zu lassen. Diese wird im Regelfall ein Gutachter vor Baubeginn durchführen.
Pflicht zur Asbestprüfung
Bisher gibt es nur entsprechende Empfehlungen, vor Beginn der Bauarbeiten eine Asbestprüfung vornehmen zu lassen. Demnächst könnte daraus aber eine gesetzliche Pflicht werden: Ein entsprechender Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung liegt bereits vor. Darin soll eine Mitwirkungspflicht des jeweiligen Auftraggebers für Renovierungsarbeiten festgelegt werden. Der Auftraggeber muss dann gegenüber den am Bau beteiligten Betrieben Auskunft darüber geben können, welche Gefahrstoffe vorhanden
sind – insbesondere Asbest.
Ein solches Prozedere wird zweifellos dazu führen, dass sich energetische Baumaßnahmen verteuern und selbstverständlich auch verzögern. Im Interesse des Gesundheitsschutzes ist eine solche Pflicht aber unabdingbar. Die mit der Sanierung eines Altbaus beauftragten Unternehmen sollten das Thema „Asbest“ deshalb rechtzeitig ansprechen, damit der Bauherr keine bösen Überraschungen erlebt und damit vor allem niemand zu Schaden kommt!
Der Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder.