Marktbelebung für Wärmepumpen lahmt

Fernwärme-Anschluss- und Benutzungszwang meist unverhältnismäßig

Markus Münzfeld,
Chefredakteur tab.

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Die Absatz- und Installationszahlen von Wärmepumpenanlagen sind im Laufe der letzten Monate erheblich ins Stocken geraten. Statt dem Ziel des politisch angetriebenen Wärmepumpenhochlaufs näher zu kommen – geplant waren die jährliche Installation von 500.000 Wärmepumpen – befindet sich das Vorhaben derzeit eher auf Talfahrt. Daher rechnet der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) für das laufende Jahr mit einem deutlichen Absatzrückgang (gegenüber 356.000 abgesetzten Wärmepumpen im vergangenen Jahr). Die Ursachen für diese Situation sind vielfältig, angefangen bei den kontroversen Diskussionen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) über eine Stop-and-Go-Förderpolitik bis hin zu einer wirtschaftlich verbesserten Lage für herkömmliche Energieerzeuger. Im Vordergrund stehen aber auch oft Verunsicherung und Unwissenheit in Bezug auf die Umsetzungspflichten des GEG und nach kommunaler Wärmeplanung.

In Bezug auf die Wärmenetzplanungen gilt, dass alle Kommunen in Deutschland Wärmepläne für klimafreundliches Heizen vorlegen müssen. In den Plänen soll angegeben werden, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist, wo Nahwärme bspw. über Biomasse verfügbar sein wird oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der Stichtag der 30. Juni 2026, für alle anderen Kommunen der 30. Juni 2028. Dabei ist die Ausweisung als Wärmenetzausbaugebiet oder dezentrales Versorgungsgebiet wohl aber unverbindlich und kann sogar unter Verweis auf sogenannte Prüfgebiete noch verschoben werden. Wenn es dann zur Ankündigung eines Fernwärmeausbaus kommt, kann sich dieser über einen Zeitraum von Jahrzehnten erstrecken und später ggf. auch wieder zurückgenommen werden.

Aufgrund der genannten Aspekte bleiben Investitionsvorhaben mitunter auf der Wartebank. Eventuell kommen Bedenken hinzu, ob eine Wärmenetz-Versorgung durchgeführt und sich hierdurch ein Anschluss- und Benutzungszwang ergeben wird. Um solch einer Situation entgegenzuwirken, hat der BWP ein Rechtsgutachten1) zu einem möglichen Fernwärme-Anschluss- und Benutzungszwang erstellen lassen. Ein solcher Zwang liegt einerseits im öffentlichen Interesse für Klima- und Umweltschutz, andererseits können sich, wie beschrieben, auch Auftragsverzögerungen ergeben. Doch was passiert, wenn sich bereits für ein Wärmepumpensystem entschieden und dieses eingebaut wurde? Müssen dann trotzdem Investitionen für den Anschluss an das Netz getätigt und eine bestehende Anlage deaktiviert werden? Das Rechtsgutachten geht dieser Thematik nach, um Klarheit zu schaffen. Das Ergebnis: Klimafreundliche Technologien, z. B. mit Wärmepumpen, stehen unter gesondertem Schutz, sodass ein Anschlusszwang zumeist als unverhältnismäßig eingestuft werden kann. Wer bereits auf diese Technologien setzt, sollte laut Gutachten i. d. R. nicht ans Fernwärmenetz gezwungen werden können.

 

Markus Münzfeld

Chefredakteur tab

 

1) Das Rechtsgutachten zum Fernwärme-Anschluss- und Benutzungszwang steht zum Download unter www.t1p.de/tab-6-24-Gutachten sowie dem angefügten QR-Code bereit.
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