BTGA-Position
Wir brauchen ein Energieministerium!Das Energiekonzept der Bundesregierung gibt klare Vorgaben – Ziele und Fahrplan der Energiewende sind beschlossen. An deren Umsetzung sind alle Bereiche der Gesellschaft beteiligt. Die Herausforderung besteht jetzt darin, die Energiewende in die Praxis umzusetzen. Der Gebäudesektor mit den Bereichen Wohnungs- und Nichtwohnungsbau bei Neubau und Sanierung stellt den zentralen Schlüssel hierzu dar. Etwa 40 % des gesamten Primärenergiebedarfs in der Bundesrepublik werden bekanntlich für Heizzwecke und zur Warmwasserbereitung aufgewendet. Mehr als 21 TWh (Endenergie) werden für die Kühlung von Gebäuden benötigt. Dementsprechend liegt gerade im Gebäudesektor ein gigantisches Einsparpotential.
Um dieses Potential zu heben, muss die Bereitschaft der Bürger zur Investition in energiesparende Technologien und energetische Sanierungsmaßnahmen vorhanden sein. Dieses setzt jedoch ein investitionsfreundliches Klima und nachhaltige Planungssicherheit voraus. Dazu benötigen wir dringend konsistente, in sich schlüssige gesetzliche Vorgaben und Regelungen, Kontinuität von begleitenden Programmen und unterstützenden Investitionsanreizen.
Was derzeit in der politischen Landschaft zu beobachten ist, weißt jedoch weder Konsistenz noch Kontinuität auf. Die Inhalte gesetzlicher Grundlagen wie beispielsweise EEWärmeG, EDL-G, EnEG und EnEV, EEG oder KWKG sind nicht durchgängig aufeinander abgestimmt. Im Gegenteil, sie enthalten in manchen Bereichen sogar Anforderungen, die sich gegensätzlich auswirken und die Energiewende behindern. Förderprogramme werden aufgelegt und bekannt gemacht, dann aber kurzfristig wieder reduziert oder ganz eingestellt. Bald darauf wird verkündet, man wolle die Programme erneut auflegen, ohne jedoch Taten folgen zu lassen. Die Gesamtheit dieser Umstände führt zu einer deutlichen Zurückhaltung bei Gebäudeeigentümern in Sachen Investitionsentscheidung und blockiert damit die energetische Sanierung in entscheidender Weise.
Um die Einsparpotentiale heben zu können, muss die Planungssicherheit für den Eigentümer und den Investor bei allen Maßnahmen im Vordergrund stehen. Es ist notwendig, die gesetzgeberischen Vorgaben und die förderpolitischen Programme intensiv aufeinander abzustimmen und für beide langfristige Laufzeiten sicher zu stellen. Dem entgegen steht die Vertretung der Partikularinteressen von derzeit sechs verschiedenen, in die Umsetzung der Energiewende eingebundenen Bundesministerien. Bau- und Finanzministerium, Umwelt- und Wirtschaftsministerium sowie Verbraucherschutz- und Justizministerium rangeln um Kompetenzen und behindern sich gegenseitig bei der gesetzgeberischen und finanztechnischen Gestaltung der Energiewende.
Abhilfe von diesem Dilemma muss die Koordination aller Maßnahmen und Programme durch eine zentrale Stelle auf Bundesebene schaffen. Die einzig richtige Lösung ist ein Energieministerium, das mit allen erforderlichen Kompetenzen ausgestattet ist, die zur Erfüllung der verantwortungsvollen Aufgabe notwendig sind. Es muss die zentrale Steuerung der Energiewende in den Sektoren Energie, Industrie, Handel, Verkehr und Gebäude übernehmen. Die Forderung nach einem Energieministerium ist nicht neu und wurde nicht zuletzt von zahlreichen Bundestagsabgeordneten formuliert. Diese Forderung wird vom BTGA Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung ausdrücklich unterstützt. Er sieht darin ein wichtiges und wirkungsvolles Instrument, die Ziele der Energiewende (doch noch) zu erreichen.